Neuigkeiten aufbewahrt

Neuigkeiten können zwar an Aktualität verlieren, jedoch nie an Informationswert. Hier finden Sie bisherige Meldungen und Artikel zu unterschiedlichen Themen. Die Artikel sind jeweils einer Branche gemäß unserer Spezialisierung zugeordnet und können im Archiv durch Setzen von Häkchen eingeschränkt werden.


 
09.01.2008 | Lohnverrechnung

Neuerungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht 2008


GKK-Anmeldung vor Dienstantritt
Mustervorlage für AVISO
GSVG Werte 2008
Neuerungen freie Dienstnehmer
Neuerungen Arbeitszeitgesetz 2008

ASVG Werte 2008

Wie jedes Jahr, ändern sich auch zu Beginn des nächsten Jahres viele für Sie relevante Beträge in der Sozialversicherung. So steigt zB die monatliche Höchstbeitragsgrundlage ab 1.1.2008 von bisher 3.840 € auf 3.930 €, die Geringfügigkeitsgrenze steigt von bisher 341,16 € auf 349,01 €. Einen Überblick über sämtliche Sozialversicherungswerte finden Sie in der beiliegenden Tabelle.

ASVG

Geringfügigkeitsgrenze täglich € 26,80
monatlich € 349,01
Grenze für pauschalierte Dienstgeberabgabe
  monatlich € 523,52
Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) Laufender Bezug € 3.930,00 Sonderzahlungen € 7.860,00
Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne SZ   € 4.585,00
Jährliche Höchstbeitragsgrundlage   € 55.020,00


Achtung! Die Krankenversicherungsbeiträge werden um 0,15% erhöht. Dabei entfällt bei Angestellten 0,07% auf den Dienstnehmer und 0,08% auf den Dienstgeber. Bei Arbeitern trägt der Dienstgeber die gesamte Erhöhung. Weiters wird der IE-Beitrag von 0,7% auf 0,55% gesenkt.

Lohnnebenkosten zusätzlich zur SV

DB 4,5%
Kommunalsteuer
3%
DGA/Woche/DN
€ 0,72
DZ (Szbg.)
0,43%
DZ (Vbg.) 0,39%
DZ (Stmk., Ktn.) 0,41%
DZ (NÖ)
0,42%
DZ (OÖ)
0,36%
DZ (Wien) 0,40%
DZ (Bgld., T)
0,44%


Beachten Sie bitte, dass bei DB, DZ und Kommunalsteuer bei einer Gesamtlohnsumme von insgesamt maximal € 1.460,00 der Freibetrag in Höhe von € 1.095,00 abgezogen werden kann. Nur eine dabei verbleibende Differenz ist dem DB, DZ und der Kommunalsteuer zu unterziehen. Liegt die Gesamtlohnsumme unter € 1.095,00 dann fällt kein DB, DZ oder Kommunalsteuer an.
 

 
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