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16.01.2008 | Mittelständische Unternehmen

Bürokratie-Stopp für Gastronomie bei Betrugsbekämpfung

Die Kanzlei Hübner & Hübner fordert vom Finanzministerium einen Bürokratie-Stopp für die Gastronomie bei der Betrugsbekämpfung mit der Barbewegungs-Verordnung.

„Die Ausdehnung der Erfassungspflicht aller Bar-Ein- und Ausgänge auf die Gastronomie bedeutet einen Berg an neuer Bürokratie und zusätzlicher Kosten und geht an der Realität in diesem Sektor vorbei“, begründet Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner, die Forderung seiner Kanzlei. „In der Gastronomie werden heute die Warenbewegungen aus Küche und Schank registriert, da bedeutet die zusätzliche Registrierung jeder einzelnen Rechnung die Einführung eines zweiten EDV-Systems und damit erhebliche Kosten.“

In der Gastronomie ist die Erfassungspflicht jeder einzelnen Barbewegung oft aber gar nicht durchführbar, auch wenn sie technisch möglich wäre. „Bei Schi-Hütten oder Theaterbuffets wird die Sache gänzlich obsolet“, erklärt Serles. „Wie soll das im Theater funktionieren, wenn sich hunderte Gäste in 20 Minuten ihr Glas Sekt-Orange oder einen anderen Drink abholen wollen? Das geht überall dort nicht, wo es Massenandrang in Stoßzeiten gibt.“

Mit Betrugsbekämpfungsgesetz und Barbewegungsverordnung verlangt die Finanz auch von der Gastronomie Aufzeichnungen über jeden Geschäftsfall bzw. jede bare Einnahme. Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern müssen demnach prinzipiell alle Bar-Eingänge und Bar-Ausgänge einzeln erfasst werden. Die Geschäftsfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Wenn dieser Nachweis nicht gelingt, darf die Finanz die baren Ein- und Ausgänge schätzen.

Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht gibt es nach der neuen Verordnung nur

  • bei einem Umsatz von weniger als € 150.000,--
  • und beim Verkauf an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. Maroni-Brater)