
Österreich hebt - im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten - für die Kapitalzufuhr an Unternehmen noch immer Gesellschaftsteuer ein. Und zwar den höchstmöglichen Steuersatz von 1 %.
Gesellschaftsteuer bleibt auf unbefristete Zeit in Kraft
Knapp vor Weihnachten hat das EU-Parlament auf Initiative der Kommission eine Änderung der rechtlichen Vorschriften zur Gesellschaftsteuer vorgeschlagen. Demnach sollte die Gesellschaftsteuer stufenweise abgeschafft werden und die Einhebung ab 2011 vollständig verboten sein.
Doch dieser Versuch einer EU-weiten Abschaffung der Steuer scheiterte am Widerstand jener sieben Länder (u.a. Österreich), die immer noch an der Gesellschaftssteuer festhalten.
Im Rat der EU wurde nun beschlossen, die Gesellschaftsteuer-Richtlinie für diese sieben Länder – und damit auch für Österreich - leicht zu modifizieren und unbefristet zu verlängern. Auch die stufenweise Reduktion wurde fallengelassen.
Welche Lösung wäre für Österreich angebracht?
Zur Entlastung der österreichischen Unternehmen wäre es wünschenswert, in Österreich auf die Einhebung dieser Steuer zu verzichten. Dadurch würden die Kapitalzufuhr sowie Umstrukturierungsmaßnahmen wesentlich erleichtert und die Entwicklung von Unternehmen gefördert werden.