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26.08.2009 | Mittelständische Unternehmen

Arbeitsmarktpaket II soll Arbeitsplätze sichern

Nach langem Tauziehen wurde im Juli das Arbeitsmarktpaket 2009 beschlossen. Kernpunkte des Pakets sind unter anderem eine Reform der Kurzarbeit sowie die attraktivere Gestaltung der Altersteilzeit und der Bildungskarenz.


Kurzarbeit neu

Die Kurzarbeit wird für die Jahre 2010 bis 2012 von derzeit 18 Monate auf 24 Monate erweitert. Darüber hinaus werden künftig ab dem 7. Kurzarbeitsmonat die Dienstgeber-Sozialversicherungsbeiträge zur Gänze vom AMS ersetzt.


Altersteilzeit neu

Um den Zugang zur Altersteilzeit zu erleichtern, wird das Antrittsalter ein Jahr lang nicht angehoben. Frauen können daher 2009 und 2010 nach Vollendung des 53. Lebensjahres, Männer nach Vollendung des 58. Lebensjahres in die Altersteilzeit gehen.

Zukünftig haben auch Teilzeitbeschäftigte, die mindestens 60 % (anstatt bisher 80 %) der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen wöchentlichen Normalarbeitszeit arbeiten, Anspruch auf Altersteilzeit.

Neu ist außerdem, dass künftig nicht mehr zwingend eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden muss, um die staatlichen Förderungen zu erhalten. Im Gegenzug sinkt allerdings für das Unternehmen die Zuzahlung durch das AMS. Bei geblockter Altersteilzeit werden die Zusatzkosten für die Unternehmen zu 55 %, bei kontinuierlicher Altersteilzeit zu 90 % ersetzt.

Diese Neuerungen gelten ab 01.09.2009.


Bildungskarenz neu


Bisher mussten Arbeitnehmer mindestens ein Jahr ununterbrochen beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, um die Bildungskarenz beantragen zu können. Diese Mindestbeschäftigungsdauer wurde im Rahmen des Arbeitsmarktpaketes auf 6 Monate reduziert. Außerdem wurde die Mindestdauer der Bildungskarenz von drei Monate auf zwei Monate reduziert. Sie kann somit derzeit für einen Zeitraum von mindestens zwei bis maximal 12 Monate beantragt werden.

Diese Neuregelung ist seit Anfang August in Kraft und bis Ende 2011 befristet.


Bonus-Malus-Modell entfällt


Das sogenannte Bonus-Malus-Modell - die Begünstigung für die Einstellung (Bonus) bzw. die Sanktionierung der Freisetzung älterer Dienstnehmer (Malus) - gilt nur noch bis Ende August und entfällt mit 01.09.2009 ersatzlos.

Außerdem wird der Altersbonus, bei dem sich das Unternehmen den Arbeitslosenversicherungsbeitrag erspart, für die Dauer von 01.09.2009 bis Ende 2013 von derzeit 57 auf 58 Jahre angehoben.
 

 
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