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28.06.2010 | Mittelständische Unternehmen

Auftraggeberhaftung in der Bauwirtschaft

Im Herbst des Vorjahres ist die neue Auftraggeberhaftung in der Bauwirtschaft in Kraft getreten. Bauunternehmer, die Bauleistungen an Subunternehmer weitergeben, können für Beitragsrückstände dieser Subunternehmer bei den Krankenversicherungsträgern zur Haftung herangezogen werden.
WAS umfasst diese Haftung?
Der Auftraggeber haftet bei der Erbringung von Bauleistungen für Beitragsrückstände  des beauftragten Subunternehmers bis zur Höhe von 20% des geleisteten Werklohns. Die Haftung wird allerdings nur dann schlagend, wenn der Krankenversicherungsträger gegen das Subunternehmen erfolglos Exekution geführt hat oder es bereits insolvent ist.

WIE können Auftraggeber eine solche Haftung vermeiden?
Der Auftraggeber hat einerseits die Möglichkeit, 20% des jeweils vereinbarten Werklohns abzuziehen und diesen Betrag an das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse zu überweisen. Alternativ ist der Auftraggeber dann von der Haftung befreit, wenn das Subunternehmen zum Zeitpunkt der Werklohnschuldzahlung in einer allgemein einsehbaren Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (kurz HFU-Liste) eingetragen ist.

WELCHE Verbesserungen sind insbesondere für Aufragnehmer umgesetzt worden?
Vor allem für den Auftragnehmer war es in den vergangenen Monaten sehr schwierig festzustellen, welche Beträge der Auftraggeber wann auf sein Beitragskonto überwiesen hat. Da diese Haftungszahlungen die Zahlungsverpflichtungen des Auftragnehmers entsprechend reduzieren, war eine sinnvolle Liquiditätsplanung nur sehr eingeschränkt möglich. Nach langen Verhandlungen hat sich das Sozialministerium bereiterklärt, die Bereitstellung der Informationen zu verbessern. Seit einigen Wochen hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, Einsicht auf sein Beitragkonto bei der Gebietskrankenkasse zu nehmen. Über das elektronische Portal der Sozialversicherung (WEBEKU) können nach einmaliger Registrierung gebührenfrei sowie zeit- und ortsunabhängig tageaktuelle Daten zum eigenen Beitragskonto abgefragt werden.