Neuigkeiten aufbewahrt

Neuigkeiten können zwar an Aktualität verlieren, jedoch nie an Informationswert. Hier finden Sie bisherige Meldungen und Artikel zu unterschiedlichen Themen. Die Artikel sind jeweils einer Branche gemäß unserer Spezialisierung zugeordnet und können im Archiv durch Setzen von Häkchen eingeschränkt werden.


 
13.10.2009 | Mittelständische Unternehmen

Informationsbedürfnis der Finanzverwaltung – ein Fass ohne Boden!

Längere und intensivere Betriebsprüfungen kennzeichnen derzeit die Arbeit der Finanzverwaltung. Wobei zunehmend mehr Fälle nicht im Rahmen der Prüfung enden, sondern im Berufungsverfahren der zweiten Instanz ihre Fortsetzung finden.

Verschärft wird diese Entwicklung durch einen weiteren Vorstoß des Fiskus mit Auswirkungen für alle Unternehmer.


Worum geht es?

Seit einigen Jahren besteht die Verpflichtung, dem Betriebsprüfer nicht nur die Aufzeichnungen und Belege, sondern auch die elektronisch erstellen Buchhaltungsdaten in Form von Druckdateien oder Exportfiles zur Verfügung zu stellen.

Die Dateiinhalte sind jedoch nicht vordefiniert. So verwenden unterschiedliche Unternehmen unterschiedliche Kontenpläne, sodass eine standardisierte Prüfung durch die Finanzbehörde nur eingeschränkt möglich ist.

Die Einführung des „Standard Audit File - Tax“ (kurz SAF-T) soll diese Beschränkungen nun beseitigen. Dieser File enthält nicht nur die gesamte Buchhaltung nach einem einheitlichen Kontenplan, sondern auch Unternehmensstammdaten, Informationen zu Kunden und Lieferanten, Daten zu Fakturierung und Warenbewegungen sowie Inventurdaten.


Welche wesentlichen Nachteile sind damit für den Steuerpflichtigen verbunden?

Die Anpassung der individuellen Buchhaltung an die Standardvorgaben der Finanzbehörde erfordert einen nicht unwesentlichen Arbeitsaufwand. Damit verbunden ist nicht nur ein Zeit-, sondern auch ein erheblicher Kosteneinsatz. Der Gesamtaufwand und die Kosten, die der österreichischen Wirtschaft durch SAF-T erwachsen, stehen in keinem Verhältnis zum Informationsgewinn für die Finanzbehörde.

Für den Unternehmer ist es wenig beruhigend, wenn wichtige Daten für viele Wochen oder gar Monate auf dem Notebook oder USB- Stick des Prüfers gespeichert sind. Waren es bisher nur die Druckfiles aus der Buchhaltung, so sollen künftig viel sensiblere Daten unterwegs sein. Es kann für einen Unternehmer existenzbedrohende Auswirkungen haben, wenn eine SAF-T Datei in die falschen Hände gerät.

Auch wenn die Bereitstellung dieser Dateien derzeit noch auf freiwilliger Basis erfolgt, besteht in der Praxis kein Bedarf für diese Form der Informationsaufbereitung. Und oft war in der Vergangenheit der Weg von der Freiwilligkeit zur Verpflichtung ein sehr kurzer.
 

 
IHR(E) ANSPRECHPARTNER(IN)

 
Helena Novak
+43 1 811 75-863
Kontakt