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04.12.2009 | Mittelständische Unternehmen

Übergang auf Bilanzierung: Wie kann die Steuerpflicht bei Immobilien vermieden werden?

Durch das Unternehmensgesetzbuch (kurz UGB) wurden alle Gewerbebetriebe automatisch bilanzierungspflichtig, sofern sie die Umsatzgrenze von € 400.000 überschreiten. Nicht im Firmenbuch eingetragene Gewerbebetriebe hatten die Möglichkeit, den Übergang zur verpflichtenden Bilanzierung bis Ende 2009 aufzuschieben. Mit Jahresende läuft diese Option allerdings aus und bringt maßgebliche steuerliche Auswirkungen mit sich.


Rechtzeitig Gestaltungsmaßnahmen setzten


Wird ein Unternehmen nunmehr bilanzierungspflichtig, ist die schwerwiegendste Konsequenz wohl, dass der im Betriebsvermögen gehaltene Grund und Boden steuerpflichtig wird. Soll eine solche zukünftige Steuerpflicht vermieden werden, bietet sich an, im Vorfeld entsprechende Gestaltungsmaßnahmen zu setzen. Diese können beispielsweise sein:
  • Entnahme der Liegenschaften aus dem Betriebsvermögen
  • Schenkung oder Verkauf der Immobilie an Familienangehörige mit anschließender Anmietung
  • Betriebsteilung zur Vermeidung der Buchführungspflicht
  • Umgründung in eine GmbH

Darüber hinaus ist auch die zu erwartende zukünftige Wertentwicklung des Grundstücks zu berücksichtigen. Soll das Grundstück im Betriebsvermögen bleiben, ist im Fall eines späteren Verkaufs nur diejenige Wertsteigerung steuerpflichtig, die seit dem Wechsel zur Bilanzierung eingetreten ist. Auf der anderen Seite sind Wertverluste, die im Rahmen der Bilanzierung anfallen, von der Steuer absetzbar. Entsprechende Bewertungen werden als Nachweis erforderlich sein.

Mit allen Gestaltungsmöglichkeiten sind neben den erzielten steuerlichen Effekten auch weitreichende betriebliche Konsequenzen verbunden. All diese sind in der Planung der Maßnahmen zu berücksichtigen.


Gesetzliche Neuregelung?

Aktuell ist geplant, ab Anfang 2010 die für den Eintritt der Bilanzierungspflicht maßgebliche Umsatzgrenze von derzeit € 400.000 auf € 700.000 zu erhöhen. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Vorhaben in dieser Form auch gesetzlich umgesetzt wird.