Neuigkeiten aufbewahrt

Neuigkeiten können zwar an Aktualität verlieren, jedoch nie an Informationswert. Hier finden Sie bisherige Meldungen und Artikel zu unterschiedlichen Themen. Die Artikel sind jeweils einer Branche gemäß unserer Spezialisierung zugeordnet und können im Archiv durch Setzen von Häkchen eingeschränkt werden.


 
28.05.2008 | Mittelständische Unternehmen

Neuerungen bei der Einreichung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuch

Bei der Einreichung von Jahresabschlüssen ist für Geschäftsjahre, die ab dem 31.12.2007 enden, eine wesentliche Änderung eingetreten. Alle Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften (insb. GmbH, AG, GmbH & Co KG) sind nunmehr verpflichtend in elektronischer Form beim Firmenbuch einzureichen.


Gibt es Ausnahmen von dieser neuen Bestimmung?


Eine größenabhänigige Ausnahme gibt es für kleine Kapitalgesellschaften, bei denen die Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag € 70.000,00 nicht überschritten haben. In diesen Fällen kann die Offenlegung weiterhin in Papierform erfolgen.

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Ausnahme wie bisher - die GmbH & Co KG) besteht weiterhin keine Offenlegungspflicht.


Wer führt die elektronische Einreichung durch?

Zur Einreichung des Jahresabschlusses zum Firmenbuch sind der Geschäftsführer bzw. der Vorstand verpflichtet. Die elektronische Einreichung des Jahresabschlusses hat unmittelbar durch den gesetzlichen Vertreter zu erfolgen. Er kann aber diese Aufgabe seinem bevollmächtigten Wirtschaftstreuhänder übertragen.

Jahresabschlüsse, die von einem Abschlussprüfer geprüft werden, sind jedenfalls durch einen Wirtschaftstreuhänder elektronisch einzureichen.


Welche Kosten fallen für die elektronische Einreichung an?

Für die Eintragung ins Firmenbuch fällt auch weiterhin die Eingabengebühr von € 34 bei der GmbH bzw. von € 131 bei der AG an. Im Fall der elektronischen Einreichung entfällt die Eintragungsgebühr in Höhe von € 41.


Um Ihnen diese Verwaltungsarbeit abzunehmen, übernehmen wir gerne für Sie die elektronische Einreichung des Jahresabschlusses. Auch überweisen wir für Sie vorweg die Eingabegebühr an das Firmenbuch.