
In unserer Klientenzeitung "
HÜBNERNEWS 04/08" haben wir Sie bereits über den Informationsaustausch der europäischen Finanzverwaltungen zu Zinserträgen von EU-Bürgern informiert. Diese Informationen werden nun seit einigen Monaten von der österreichischen Finanz verstärkt ausgewertet. Die ursprüngliche Zielsetzung der Richtlinie war, dass Zinszahlungen an natürliche Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, nach den Rechtsvorschriften des Ansässigkeitsstaates besteuert werden.
Ausweitung des Anwendungsbereiches und Verbesserungen sind geplant
Ende 2008 hat die EU-Kommission eine Änderung dieser Zinsbesteuerungsrichtlinie vorgeschlagen. Diese Änderung sieht nicht nur eine Ausweitung des Anwendungsbereiches, sondern auch eine qualitative Verbesserung der erforderlichen Meldungen, Auskünfte und Statistiken vor.
Im Detail sind folgende Änderungen vorgesehen:
Zukünftig sollen auch Zinszahlungen an juristische Personen und an verschiedene Formen von Personengesellschaften (für Österreich relevant sind OG, KG, GesbR, etc.) sowie an Privatstiftungen erfasst werden, wenn hinter diesen EU-ansässige natürliche Personen stehen.
Weiters ist geplant, den Anwendungsbereich auf Zinsen aus Anlagen in innovative Finanzprodukte und bestimmte Lebensversicherungsverträge auszuweiten. Hiervon sollen Wertpapiere und Lebensversicherungen betroffen sein, die erstmals im Dezember 2008 oder danach begeben bzw. abgeschlossen wurden.
Außerdem soll die Qualität der Meldungen erhöht und die Auskunft über die ständige Anschrift des wirtschaftlichen Eigentümers regelmäßig aktualisiert werden.
Es bleibt abzuwarten, ob der Kommissionsvorschlag in der vorliegenden Form angenommen wird und ab welchem Zeitpunkt die Änderungen umzusetzen sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Prozess einer lückenlosen steuerlichen Erfassung von Anlegern weiter fortgesetzt wird.