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28.03.2008 |
Mittelständische Unternehmen
Fahrtenbuch: Was Sie beachten sollten…
Die Führung eines Fahrtenbuchs ist eines der leidigen Themen, auf das wohl jeder gerne verzichten würde. Die Anforderungen seitens der Finanz werden laut neuesten Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates immer strenger…
Fahrtenbuch auf Excel gilt als nicht ordnungsgemäß!
Die Frage, ob ein Fahrtenbuch auch elektronisch – insbesondere mit dem Software-Programm MS Excel – geführt werden kann, wurde in letzter Zeit heftig debattiert. Der österreichische Unabhängige Finanzsenat Innsbruck entscheidet in seinem Urteil vom Juni diesen Jahres wie folgt: Ein mit Hilfe des Programms MS Excel geführtes Fahrtenbuch ist formell nicht ordnungsmäßig, da die Software die Möglichkeit eröffnet, den bereits erfassten Datenbestand im Nachhinein abzuändern.
Allerdings berechtigt dieser Umstand das Finanzamt noch nicht zu einer Änderung des Anteils der privat veranlassten Fahrten. Das Finanzamt wollte bei dem anhängigen Fall nämlich eine Zuschätzung von 30% an privaten Fahrten vornehmen. Die materielle Zuverlässigkeit kann nicht automatisch angezweifelt werden. Entscheidend sind laut Finanzsenat die Umstände des Einzelfalls. Und wie diese „Umstände“ konkret aussehen, muss nicht notwendiger Weise durch ein Fahrtenbuch dokumentiert werden. Wenn der Steuerpflichtige etwa glaubhaft nachweisen kann, dass er seine Privatfahrten mit seinem Zweitwagen erledigt, dann ist laut Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof dieser Nachweis auch zulässig.
Abhilfe durch elektronisches Fahrtenbuch?
Um den Vorgaben des Finanzsenats zu entsprechen muss sichergestellt werden, dass jede nachträgliche Änderung am Fahrtenbuch entsprechend dokumentiert wird.
Auf Nummer sicher „fahren“ Sie in der Regel dann, wenn Sie ein vorgefertigtes elektronisches Fahrtenbuch, wie es im Buchhandel erhältlich ist, verwenden.