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15.10.2008 | Mittelständische Unternehmen

Steuer sparen mit dem Fahrtenbuch

Sowohl für Angestellte als auch für Selbständige gilt: Die genaue, lückenlose und detaillierte Fahrtenbuchführung ermöglicht Ihnen, die mit Ihrem Privatauto beruflich gefahrenen Kilometer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzusetzen. Mit Hilfe des Fahrtenbuches wird ermittelt, welcher Anteil an betrieblichen Fahrten steuerlich geltend gemacht werden kann.


Besser Vorsicht statt Nachsicht

Achten Sie darauf, das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form zu führen. Wenn Sie in den Weihnachtsferien das vergangene Jahr „aufarbeiten“, kommt das einem fiskalischen faux pas gleich.

Das Fahrtenbuch soll folgende Bestandteile enthalten:
  • Datum, Ort, Zeit und Kilometerstand am Anfang sowie am Ende der beruflichen Fahrt,
  • Dauer und Zweck der beruflichen Fahrt,
  • gefahrene Kilometer; getrennt nach beruflichen und privaten Fahrten. Bei den Privatfahrten genügt eine summarische Darstellung.
Bei der Führung Ihres Fahrtenbuchs müssen Sie gewährleisten, dass die Daten nachträglich nicht manipuliert werden können.


Führen kleinere Mängel zur Verwerfung des Fahrtenbuches?

Eine aktuelle Entscheidung des deutschen Finanzgerichtes beschäftigt sich mit der Frage, ob geringfügige Mängel des Fahrtenbuches zur Nichtanerkennung der betrieblichen Fahrten führen. Beispiele für solche Mängel sind das Nichtaufzeichnen einer vorgenommenen Fahrt pro Jahr oder die fehlende exakte Übereinstimmung der Kilometerangaben laut Fahrtenbuch und Werkstattrechnung. Diese Abweichungen fallen nach Ansicht des Finanzhofs nicht ins Gewicht und führen daher auch nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuches.


Unser Tipp

Auf Nummer sicher „fahren“ Sie in der Regel dann, wenn Sie ein vorgefertigtes elektronisches Fahrtenbuch, wie es im Buchhandel erhältlich ist, verwenden. Bitte beachten Sie, dass in Excel geführte Fahrtenbücher nicht mehr erlaubt sind.