
Seit der Veranlagung 2007 können Einnahmen/Ausgaben - Rechner jährlich 10% Ihres Gewinnes - höchstens jedoch € 100.000 - gewinnmindernd geltend machen. Damit Sie diese attraktive Steuerbegünstigung noch heuer nutzen können, ist bis Jahresende zu handeln.
Investieren Sie bis 31.12.2009
Der Freibetrag für investierte Gewinne (kurz „FBiG“) reduziert die Einkünfte und damit Ihre Steuerlast. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass im jeweiligen Gewinnjahr Investitionen in neue abnutzbare körperliche Anlagen oder begünstigte Wertpapiere getätigt wurden. Die Obergrenze dafür sind € 100.000 pro Jahr, sodass Sie bei optimaler Investitionstätigkeit bis zu € 50.000 Steuer sparen können.
Trotz Geltendmachung dieses Freibetrages kann auch die Abschreibung von 100 % der Anschaffungskosten geltend gemacht werden.