Neuigkeiten aufbewahrt

Neuigkeiten können zwar an Aktualität verlieren, jedoch nie an Informationswert. Hier finden Sie bisherige Meldungen und Artikel zu unterschiedlichen Themen. Die Artikel sind jeweils einer Branche gemäß unserer Spezialisierung zugeordnet und können im Archiv durch Setzen von Häkchen eingeschränkt werden.


 
16.12.2009 | Mittelständische Unternehmen

Investieren Sie heuer noch steueroptimal: Freibetrag für investierte Gewinne

Seit der Veranlagung 2007 können Einnahmen/Ausgaben - Rechner  jährlich 10% Ihres Gewinnes - höchstens jedoch € 100.000 - gewinnmindernd geltend machen. Damit Sie diese attraktive Steuerbegünstigung noch heuer nutzen können, ist bis Jahresende zu handeln.


Investieren Sie bis 31.12.2009

Der Freibetrag für investierte Gewinne (kurz „FBiG“) reduziert die Einkünfte und damit Ihre Steuerlast. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass im jeweiligen Gewinnjahr Investitionen in neue abnutzbare körperliche Anlagen oder begünstigte Wertpapiere getätigt wurden. Die Obergrenze dafür sind € 100.000 pro Jahr, sodass Sie bei optimaler Investitionstätigkeit bis zu € 50.000 Steuer sparen können.

Trotz Geltendmachung dieses Freibetrages kann auch die Abschreibung von 100 % der Anschaffungskosten geltend gemacht werden.
 

 
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Helena Novak
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