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17.03.2011 | Mittelständische Unternehmen

Forschungsförderung in neuem Gewande

Forschungsfreibetrag oder Forschungsprämie? Dies Frage müssen sich die Daniel Düsentriebs in Österreich nicht mehr stellen, denn seit Jahresbeginn ist die steuerliche Forschungsförderung einheitlich geregelt. Um Erfinder steuerlich zu unterstützen, gibt es nur noch die Forschungsprämie, die 10% - statt bisher 8% - von den betrieblichen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen beträgt.

Die ersten Jahre vieler Startups, die eine Erfindung zur Produktreife führen wollen, sind hart. Denn bevor sich der ersehnte Erfolg einstellt, müssen Forscher oft mit Verlustjahren kämpfen. Da ist jede finanzielle Unterstützung - und Steuererleichterungen willkommen.

Bis Ende letzten Jahres konnten Unternehmer zwischen einem maximal 35%-igen Forschungsfreibetrag und einer 8%-igen Forschungsprämie wählen. Die Steuerersparnis des Freibetrags hing dabei vom Ergebnis des jeweiligen Unternehmens ab. Für "Neo"-Forscher mit Anfangsverlusten ging der Freibetrag oft ins Leere, zumal sie ihn nicht mit Gewinnen gegen rechnen konnten. Für sie war - und ist - die Prämie, die man sich vom Finanzamt auszahlen lassen kann, das non plus ultra, weil sie so einen Teil des Risikos für ihre Innovationen durch die Prämie abdecken und leichter in die Innovation ihrer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen investieren können.

Im Gegensatz dazu nahmen Betriebe mit Gewinnen oft den Forschungsfreibetrag in Anspruch, der ihnen eine Steuerersparnis von 9 bis 17,5 Prozent einbrachte.

Prämie für alle

Die Forschungsprämie in Höhe von 10% wird als Gutschrift auf die Forschungsaufwendungen (maximal  € 100.000) des Unternehmens gewährt und kann für wissenschaftlich-technische Forschung und Entwicklung in allen Technologiefeldern und Branchen in Anspruch genommen werden. Auf die Größe des Unternehmens kommt es dabei nicht an. Die einberechenbaren F&E-Aufwendungen werden wie bisher per Verordnung festgelegt.

Interessant dabei ist, dass mehr begünstigt ist, als man denkt. Man muss beispielsweise nicht gleich ein neues Medikament auf den Markt bringen. Für die Forschungsbegünstigung reicht es, wenn man klinische Studien über seine Wirkung erstellt. Natürlich darf man auch nicht zu optimistisch sein, nicht für jede Art von Forschung wie etwa "Marktforschung" gibt es ein Steuerzuckerl.