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08.07.2009 | Internationale Unternehmen

Handlungsbedarf bei Überschuldung: Fortbestehensprognose

Bei Kapitalgesellschaften begründet nicht nur Zahlungsunfähigkeit sondern bereits eine Überschuldung einen Insolvenztatbestand. Ignorieren Sie diesen Tatbestand und kommt es zu einer verschleppten Konkursanmeldung, müssen Sie als Geschäftsführer mit beachtlichen straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Eine positive Fortbestehensprognose kann den Tatbestand der insolvenzrechtlichen Überschuldung jedoch beseitigen und Sie von der Pflicht, ein Insolvenzverfahren einzuleiten, befreien. Dadurch soll verhindert werden, dass überlebensfähige Unternehmen unnötig in den Konkurs geschickt werden.


Jahresabschluss als Ausgangspunkt


Im Rahmen des Jahresabschlusses muss unter anderem das Fortbestehen des Unternehmens beurteilt werden. Vor allem bei Unternehmen mit rückläufigen Erträgen und steigenden Verbindlichkeiten stellt sich hier die Frage der künftigen Zahlungs- und Überlebensfähigkeit. Sind Krisenanzeichen wie z.B. negatives Eigenkapital, Wegfall von Finanzierungen, Verlust von Hauptlieferanten oder wesentlichen Kunden, dramatische Umsatzeinbrüche, etc. gegeben, muss daher im Einzelfall entschieden werden, ob von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden kann.

Wird eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vermutet, gilt es, eine Fortbestehensprognose zu erstellen. Eine positive Fortbestehensprognose stellt in diesem Fall eine Vorbedingung für die Bilanzerstellung dar und hebt in weiterer Folge die Verpflichtung zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens auf. Nur bei Vorliegen einer rechtzeitig erstellten, positiven Fortbestehensprognose sind Sie - sollte später tatsächlich eine Insolvenz eintreten - auf der sicheren Seite.


Positive Fortbestehensprognose


Bei einer Fortbestehensprognose stehen die zukünftige Zahlungs- und Überlebensfähigkeit eines Unternehmens im Mittelpunkt. Sie gilt grundsätzlich dann als „positiv“, wenn begründet werden kann, dass das Unternehmen in Zukunft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen fortführen kann.

Je nach Unternehmensgröße und unternehmensspezifischen Besonderheiten kann der Umfang der Fortbestehensprognose variieren. Die Bandbreite reicht von einer Zusammenfassung über wenige Seiten mit kurzer Begründung bis zu einem umfangreichen Sachverständigengutachten.


Mehrwert ist entscheidend

Nicht nur das Gesetz, sondern auch Stakeholder wie Banken, Lieferanten, Kunden, Gesellschafter, etc. interessieren sich dafür, ob Ihr Unternehmen noch lebensfähig ist, obwohl z.B. kein Eigenkapital mehr vorhanden ist. Die Fortbestehensprognose dient daher auch als Diskussionsgrundlage und hilft Ihnen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Vertrauen aufzubauen und die künftige Unternehmensentwicklung transparent darzustellen.

Gleichzeitig erhalten Sie durch eine solche Prognose die Chance, rechtzeitig Schritte in Richtung einer wirksamen Insolvenzprophylaxe zu setzen.


Wer erstellt diese Prognose?


Grundsätzlich muss die Fortbestehensprognose vom Unternehmer selbst erstellt werden. Aufgrund der großen Bedeutung von Fortbestehensprognosen - gerade jetzt in wirtschaftlich turbulenten Zeiten - ist es aber empfehlenswert, einen erfahrenen Berater unterstützend hinzuzuziehen.