
Ab der Veranlagung 2007 können Sie als Einnahmen/Ausgaben - Rechner 10% Ihres Gewinnes - höchstens jedoch € 100.000 - gewinnmindernd geltend machen.
1. Vorteil:
Dieser Freibetrag für investierte Gewinne reduziert die Einkünfte und damit Ihre Steuerlast.
2. Vorteil:
Zusätzlich mindert der Freibetrag für investierte Gewinne auch die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung: Dies führt zu geringeren Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen.
Nachteile für Pensionisten:
Bei einer nahe bevorstehenden Pensionierung kann sich allerdings durch die Verringerung der Beitragsgrundlage auch eine geringere Pension ergeben!
Tipp!
Nehmen Sie daher im Falle einer bevorstehenden Pensionierung rechtzeitig Kontakt mit uns und der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt auf, damit wir etwaige Auswirkungen des Freibetrages für investierte Gewinne auf Ihre Pensionshöhe beurteilen können.