
Wenn Sie freie Dienstnehmer engagieren, müssen Sie ab nächstem Jahr mit einer Teuerungswelle rechnen. Ab Beginn des nächsten Jahres kommen nämlich zusätzliche Kosten auf Sie als Dienstgeber zu.
Der Grund: Freie Dienstnehmer sind dann
- arbeitslosenversichert,
- fallen in die Abfertigung neu und
- haben Anspruch auf Zahlungen aus dem Insolvenz-Entgelt-Sicherungsfond
NEU: Arbeitslosenversicherung
Freie Dienstnehmer werden mit 1.1. 2008 in die Arbeitslosenversicherung miteinbezogen. Die Kosten von 6,0% werden zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer geteilt, sodass für beide Seiten ein Arbeitslosenversicherungsbeitrag von 3,0% entsteht.
NEU: Abfertigungsähnliche betriebliche Vorsorge
Freie Dienstnehmer werden mit 1.1.2008 in das BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter und Selbständigenvorsorgegesetz) einbezogen. Es werden daher 1,53% des monatlichen Entgelts der Beitragsgrundlage von der Sozialversicherung eingehoben und and die Mitarbeitervorsorgekasse weitergeleitet.
NEU: Insolvenz-Entgeltsicherung
Freie Dienstnehmer werden mit 1.1.2008 in das IESG (Insolvenzentgeltsicherungsgesetz) miteinbezogen. Das bedeutet, dass der Dienstgeber einen Beitrag von 0,55% der Beitragsgrundlage als Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz zu leisten hat.
Zusammenfassung der zusätzliche Kosten für Sie als Dienstgeber
- AlVG - 3% (bis zur Höchstbeitragsgrundlage)
- MVK - 1,53%
- IESG - 0,55 % (bis zur Höchstbeitragsgrundlage)