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07.01.2008 | Mittelständische Unternehmen

Kosten für Ihre freien Dienstnehmer steigen ab 2008

Wenn Sie freie Dienstnehmer engagieren, müssen Sie ab nächstem Jahr mit einer Teuerungswelle rechnen. Ab Beginn des nächsten Jahres kommen nämlich zusätzliche Kosten auf Sie als Dienstgeber zu.

Der Grund: Freie Dienstnehmer sind dann

  • arbeitslosenversichert,
  • fallen in die Abfertigung neu und
  • haben Anspruch auf Zahlungen aus dem Insolvenz-Entgelt-Sicherungsfond

NEU: Arbeitslosenversicherung

Freie Dienstnehmer werden mit 1.1. 2008 in die Arbeitslosenversicherung miteinbezogen. Die Kosten von 6,0% werden zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer geteilt, sodass für beide Seiten ein Arbeitslosenversicherungsbeitrag von 3,0% entsteht.

NEU: Abfertigungsähnliche betriebliche Vorsorge

Freie Dienstnehmer werden mit 1.1.2008 in das BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter und Selbständigenvorsorgegesetz) einbezogen. Es werden daher 1,53% des monatlichen Entgelts der Beitragsgrundlage von der Sozialversicherung eingehoben und and die Mitarbeitervorsorgekasse weitergeleitet.

NEU: Insolvenz-Entgeltsicherung

Freie Dienstnehmer werden mit 1.1.2008 in das IESG (Insolvenzentgeltsicherungsgesetz) miteinbezogen. Das bedeutet, dass der Dienstgeber einen Beitrag von 0,55% der Beitragsgrundlage als Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz zu leisten hat.

Zusammenfassung der zusätzliche Kosten für Sie als Dienstgeber

  • AlVG - 3% (bis zur Höchstbeitragsgrundlage)
  • MVK - 1,53%
  • IESG - 0,55 % (bis zur Höchstbeitragsgrundlage)