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09.12.2009 | Mittelständische Unternehmen

Lohnen sich freie Dienstnehmer noch?

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 hat der Gesetzgeber einen weiteren Schritt in Richtung Angleichung freier Dienstnehmer mit echten Dienstnehmern gesetzt. So unterliegen freie Dienstnehmer ab 2010 der Lohnnebenkostenpflicht.

Dienstgeber haben ab diesem Zeitpunkt Kommunalsteuer, den DB und DZ zu entrichten. Somit werden freie Dienstnehmer ab dem nächsten Jahr um ca. 8 % teurer und ein weiterer Kostenvorteil des freien Dienstverhältnisses entfällt.

Der Gesetzgeber setzt damit konsequent da an, wo er 2008 aufgehört hat. Im Jahr 2008 wurden freie Dienstnehmer in die Arbeitslosenversicherung, in den Insolvenz-Entgelt-Fonds und in die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse einbezogen. Gleichzeitig wurden sie auch arbeiterkammerumlagepflichtig.

Durch diese Änderungen hat sich die Kostenersparnis gegenüber echten Dienstnehmern erheblich verringert.


Unterschiede?

Gibt es in Anbetracht der abgabenrechtlichen Angleichungen überhaupt noch Unterschiede zwischen echten und freien Dienstnehmern? Diese Frage kann mit einem klaren Ja beantwortet werden. Während abgabenrechtlich kaum noch Unterschiede zu echten Dienstnehmern bestehen, bietet das freie Dienstverhältnis dennoch den Vorteil, dass der Arbeitgeber keine Kostenbelastung für Nichtleistungszeiten (Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) oder Sonderzahlungen zu tragen hat.
 

 
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