
Nach einer Reform der Finanzämter, der Zollämter und der Betrugsbekämpfung folgt nun eine Reform der Großbetriebsprüfungen. Für die Prüfung der Klein- und Mittelbetriebe sollen künftig die örtlich zuständigen Finanzämter verantwortlich sein. An Stelle der bisherigen acht regionalen Großbetriebsprüfungen wird es eine einheitliche Bundesbehörde geben, die zentral für Österreich zuständig ist.
Neue Umsatzgrenze
Ab 01.01.2009 fällt ein Unternehmen nicht wie bisher ab einem Jahresumsatz von € 4 Mio. sondern erst ab € 9,7 Mio. in den Zuständigkeitsbereich der Großprüfer. Auf kleinere Unternehmen warten daher Entlastungen, da der Verwaltungsaufwand sinkt.
Auswirkungen auf Ihr Unternehmen
Geplant ist, im Laufe des Reformprozesses den Mitarbeiterstand der Großbetriebsprüfung zu verringern und rund 200 dieser Mitarbeiter in den Finanzämtern für die Prüfung von Klein- und Mittelunternehmen einzusetzen. Diese zusätzlichen Prüfer sollen vorrangig jene Unternehmen prüfen, die infolge der Erhöhung der Umsatzgrenze ab 2009 nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich der Großbetriebsprüfung fallen.
Durch die zusätzlich bereitgestellten Mitarbeiter gehen wir davon aus, dass sich die Prüfungen für KMU verstärken und verdichten werden.