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27.06.2008 | Mittelständische Unternehmen

Grunderwerbsteuer: Richtige Vertragsgestaltung hilft Steuern sparen

Im vergangenen Jahr haben die Immobilienpreise in Österreich merklich angezogen. Verbunden mit der Erhöhung der Kaufpreise sind auch die Nebenkosten für die Anschaffung von Liegenschaften gestiegen. Dazu zählt etwa die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % der Anschaffungskosten. Beim Erwerb zwischen nahen Angehörigen verringert sich dieser Steuersatz auf 2 %. Zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zählen insbesondere der Kaufpreis des Grundstücks einschließlich übernommener Schulden sowie sonstige Leistungen.


Die richtige Vertragsgestaltung ist entscheidend!

Beim Kauf einer Liegenschaft fallen Vertragserrichtungskosten an. Die meisten Kaufverträge enthalten die Vereinbarung, dass diese Kosten vom Käufer zu bezahlen sind. Ob die Vertragserrichtungskosten auch grunderwerbsteuerpflichtig sind, hängt davon ab, wer den Auftrag für die Vertragserrichtung an den Rechtsanwalt oder Notar erteilt.

Erteilt nur der Verkäufer diesen Auftrag und übernehmen Sie als Käufer die Kosten, so ist für die gesamten Vertragserrichtungskosten Grunderwerbsteuer zu zahlen. Gleiches gilt, wenn Verkäufer und Käufer gemeinsam den Anwalt oder Notar beauftragen, den Kaufvertrag auszuarbeiten.

Beauftragen allerdings nur Sie als Käufer die Errichtung des Vertrages, so entfällt die Übernahme einer den Verkäufer treffenden Verpflichtung. Bei dieser steueroptimalen Variante fällt daher für die gesamten Vertragserrichtungskosten keine Grunderwerbsteuer an.