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18.08.2008 | Mittelständische Unternehmen

Erben und Schenken von Grundstücken ab August 2008

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer - und damit auch das sogenannte Grunderwerbsteueräquivalent - sind Geschichte. Die Finanz hat mit dem Schenkungsmeldegesetz jedoch für eine Nachfolgeregelung gesorgt.


Automatische Grunderwerbsteuerpflicht

Seit August 2008 besteht automatisch Grunderwerbsteuerpflicht, sobald Sie ein Grundstück erben oder geschenkt bekommen. Erhalten Sie dieses Grundstück von Ihren Eltern, Kindern oder von Ihrem Ehepartner, müssen Sie zwei Prozent vom dreifachen Einheitswert, bei allen anderen Personen 3,5 Prozent vom dreifachen Einheitswert an Steuer bezahlen.

Durch einige Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes wurde sichergestellt, dass jene Begünstigungen, die das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz für die Übertragung von Grundstücken enthielt, weiterhin bestehen. Das betrifft etwa den Freibetrag von 365.000 € und die Grundstücksschenkung zwischen Ehegatten.


365.000 € Freibetrag

Erben Sie einen Betrieb oder bekommen Sie einen Betrieb geschenkt, in dessen Betriebsvermögen sich ein Grundstück befindet, so können Sie für die Grunderwerbsteuer einen Freibetrag in Höhe von bis zu € 365.000 geltend machen.

Voraussetzung für diesen Freibetrag ist, dass
  • der Erwerber des Betriebs eine natürliche Person ist und
  • der frühere Betriebsinhaber im Fall einer Schenkung das 55. Lebensjahr vollendet hat oder aufgrund von körperlichen oder geistigen Gebrechen erwerbsunfähig ist.
Darüber hinaus muss zumindest ein Viertel des Betriebes bzw. ein Teilbetrieb im Ausmaß eines Viertels des Gesamtbetriebes übertragen werden. Wird Ihnen nicht der gesamte sondern nur ein Teil des Betriebes übertragen, so müssen Sie den Freibetrag anteilig kürzen.


Grundstücksschenkung zwischen Ehegatten

Die Möglichkeit für Ehegatten, auch weiterhin eine gemeinsame Wohnstätte durch Schenkung steuerfrei zu gleichen Teilen aufzuteilen, bleibt bestehen. Allerdings darf die Nutzfläche der Wohnung 150 m² nicht überschreiten.
 

 
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