
INTRASTAT ist ein permanentes statistisches Erhebungssystem hinsichtlich des Warenverkehrs zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Ab 2010 gelten höhere Schwellenwerte für die Abgabe von INTRASTAT-Meldungen. Diese wurden von € 300.000 auf € 500.000 erhöht. Durch die deutliche Anhebung dieser Grenzwerte profitieren zahlreiche österreichische Außenhandelsunternehmen!
Was verbessert sich ab 2010?
Soweit der Warenhandelswert Ihrer Ein- oder Ausfuhren aus bzw. in das Gemeinschaftsgebiet im Jahr 2009 nicht mehr als € 500.000 betragen hat, müssen Sie 2010 solange keine INTRASTAT-Meldung abgeben, als der neue Schwellenwert nicht überschritten wird.
Achtung: Der Schwellenwert von € 500.000 gilt pro Verkehrsrichtung (Versand und Eingänge).
Weitere Informationen zur INTRASTAT-Meldung finden Sie unter
www.statistik.at.