Neuigkeiten aufbewahrt

Neuigkeiten können zwar an Aktualität verlieren, jedoch nie an Informationswert. Hier finden Sie bisherige Meldungen und Artikel zu unterschiedlichen Themen. Die Artikel sind jeweils einer Branche gemäß unserer Spezialisierung zugeordnet und können im Archiv durch Setzen von Häkchen eingeschränkt werden.


 
28.05.2009 | Freie Berufe

Kinderbetreuung: Auch Oma, Babysitter und Au-pair steuerlich absetzbar

Rückwirkend mit Jahresbeginn können Sie Kinderbetreuungskosten bis zu € 2.300 pro Jahr und Kind bis zum 10. Lebensjahr steuerlich absetzen. Diese Begünstigung kann wahlweise von einem Elternteil oder aufgeteilt in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist, dass Sie die Dienste einer Kinderbetreuungseinrichtung oder einer „pädagogisch qualifizierten Betreuungsperson“ in Anspruch nehmen.


1. Kinderbetreuungseinrichtungen


Erstmals mit der Veranlagung 2009 können Sie die Kosten für die Betreuung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen steuerlich geltend machen. Darunter fallen etwa Kinderkrippen, Kindergärten, Spielgruppen, Horte, etc.


2. Pädagogisch qualifizierte Personen

Die Betreuung durch Pädagogen, Au-Pair-Mädchen, Babysitter, Tagesmütter, etc. ist dann steuerlich absetzbar, wenn diese eine Kinderbetreuungsausbildung im Mindestmaß von acht Stunden vorweisen können. Hierbei reicht die Bandbreite von Hochschulstudien, Tagesmütter-Lehrgängen bis hin zu Babysitterkursen. Eine Liste der Schulungsmaßnahmen ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (http://www.bmwfj.gv.at) abrufbar.


Selbst Großeltern werden absetzbar

Nach dem neuen Modell können Sie sogar die Betreuung durch die eigene Großmutter steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie nicht im gemeinsamen Haushalt mit Eltern und Kind wohnt, dass sie die oben beschriebene Ausbildung vorweisen kann und dass sie eine Honorarnote legt.


Achtung!

Abzugsfähig sind nur die unmittelbaren Kosten für die Kinderbetreuung. Verpflegungskosten, Schulgeld, Fahrtkosten zur Kinderbetreuung, etc. sind steuerlich nicht absetzbar. Bei Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen müssen daher die Betreuungskosten auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.