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14.02.2011 | Mittelständische Unternehmen

Kostenfalle Firmenbucheinreichungen

Vielleicht ist Ihnen als Geschäftsführer das auch schon passiert: Das Firmenbuchgericht schreibt Ihnen ein Mahnschreiben, in dem Sie aufgefordert werden, zügig den Jahresabschluss Ihrer GmbH einzureichen. Andernfalls setzt es etwas – konkret € 700.

Wahrscheinlich echauffieren Sie sich in so einem Fall und leiten das Schreiben umgehend an uns weiter. Dabei können Sie sich glücklich schätzen, dass Sie noch eine „zweite Chance“ bekommen haben. Ab heuer soll nämlich damit Schluss sein – wenn Sie bei Bilanzstichtag 31.12.2010 bis 30.9.2011 den Anhang - inklusive gegebenenfalls Lagebericht - nicht eingereicht haben, erhalten Sie keine Aufforderung mehr zur Einreichung, sondern gleich einen Zahlschein. Und der hat es in sich.

Teurer Spaß
Ganze € 700 muss jeder Geschäftsführer bzw. Vorstand und auch die Gesellschaft berappen, wenn der Abschluss nicht beim Firmenbuchgericht eingelangt ist. Damit aber nicht genug: Zeigen Sie sich nämlich trotz Strafe nicht einsichtig und reichen den Anhang weiterhin nicht ein, dann setzt es weitere Strafen. Bei kleinen Kapitalgesellschaften kommt es alle zwei Monate zu einer Strafe von weiteren € 700, bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften zu € 2.100 und bei großen Kapitalgesellschaften gar zu € 4.200.

Ist die Strafe einmal verhängt, gibt es in der Praxis kein Entrinnen mehr. Nur, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis an der Einreichung gehindert wurden, können Sie der Strafe entgehen. Wenn Sie also in den Sommerferien Ende August beim Durchqueren der Sahara einen Monat lang als Geisel genommen werden – was Gott verhindern möge – dann besteht eine reelle Chance. Alle anderen Gründe sind wenig erfolgversprechend.

Vergangenheit checken
Sind Sie dem Firmenbuchgericht noch etwas schuldig? Wenn ja, dann nehmen Sie die Einreichung unbedingt bis 28.2.2011 vor. Die neuen Strafen betreffen nämlich auch Jahresabschlüsse, die Sie bereits hätten veröffentlichen müssen. Bis Ende Februar kommen Sie noch straffrei davon – ab März setzt es die drakonischen Strafen des Firmenbuchgerichts. Bitte übermitteln Sie uns auch so schnell wie möglich die Unterlagen 2010 für Ihre GmbH – denn die 9-Monatsfrist zur Einreichung beim Firmenbuch ist schneller vorbei als man denkt.