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15.07.2008 | Mittelständische Unternehmen

Förderung der Lehrlingsausbildung neu verpackt

„Zukunftsförderung für Österreichs Unternehmen“ - unter diesem Motto hat die Ausbildung von Lehrlingen im Kampf gegen den zunehmenden Facharbeitermangel in den letzen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Wurde bisher eine steuerfreie Lehrlingsausbildungsprämie von € 1.000 pro Lehrling und Lehrjahr gewährt, erfolgt künftig die Förderung der Lehrlingsausbildung über Beihilfen, die von einer zentralen Stelle vergeben werden.


Was ist neu?

Kernstück der neuen Lehrlingsförderung ist die sogenannte Basisförderung. Diese Förderung können Sie jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres beantragen. Sie beträgt für Lehrlinge im
  • ersten Lehrjahr: drei Lehrlingsentschädigungen
  • zweiten Lehrjahr: zwei Lehrlingsentschädigungen
  • dritten und vierten Lehrjahr: je eine Lehrlingsentschädigung
Basis für die Berechnung ist die kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung ohne Sonderzahlungen im letzten vollen Monat des betreffenden Lehrjahres. Somit erfolgt im Gegensatz zur bisherigen Lehrlingsausbildungsprämie eine laufende Anpassung der Höhe der Förderung.

Neben der Basisförderung wurde der „Blum Bonus II“ eingeführt. Diese Förderung gilt für zusätzliche Lehrplätze in neu gegründeten Betrieben. Ebenfalls gefördert werden Unternehmen, die nach mindestens drei Jahren Unterbrechung wieder in die Lehrlingsausbildung einsteigen. Ergänzt wird das neue Lehrlingspaket durch Förderungen zur Verbesserung der Qualität der Lehrlingsausbildung in den Betrieben.

Bisher waren unterschiedliche Behörden, wie Finanzamt und AMS, für die Lehrlingsförderung zuständig. Künftig erfolgt die gesamte Förderung zentral von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer.


Seit wann gelten die neuen Bestimmungen?

Stichtag für die neuen Bestimmungen ist der 28. Juni 2008. Für alle Lehrverhältnisse, die vor diesem Stichtag begründet wurden, gilt noch die steuerfreie Prämie. Danach abgeschlossene Lehrverhältnisse kommen in die Begünstigung des neuen Beihilfensystems.