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20.07.2009 | Mittelständische Unternehmen

Freie Dienstnehmer werden teurer

Ab 2010 werden freie Dienstnehmer für Unternehmer teurer. Zukünftig müssen Sie nämlich als Auftraggeber auch für freie Dienstnehmer Lohnnebenkosten entrichten.


Gleichstellung zwischen echten und freien Dienstnehmern


Im Rahmen des Steuerreformgesetzes wurde festgelegt, dass zukünftig – wie alle Selbstständigen - auch freie Dienstnehmer den 13 %-igen Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen können. Damit es durch diese Steuerentlastung zu keiner ungerechtfertigten Bevorzugung freier Dienstnehmer kommt, müssen Sie als Auftraggeber ab 2010 auch von Honorarzahlungen an freie Dienstnehmer sowohl die Kommunalsteuer (3 %), den Dienstgeberbeitrag (4,5 %) und – falls Sie Mitglied der Wirtschaftskammer sind - den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag abführen.

Somit werden freie Dienstnehmer ab dem nächsten Jahr um ca. 8 % teurer und ein weiterer Kostenvorteil des freien Dienstverhältnisses entfällt.


Kommunalsteuer- und DB-Pflicht auch für Fahrt- und Reisekostenentschädigungen?


Bisher noch ungeklärt ist, ob ab 2010 auch die an freie Dienstnehmer ausbezahlten Fahrt- und Reisekostenentschädigungen der DB- und Kommunalsteuerpflicht unterliegen werden. In diesem Fall würde es zu keiner Gleichstellung, sondern sogar zu einer Schlechterstellung der freien Dienstnehmer gegenüber den echten Dienstnehmern kommen.


Wir halten Sie über die weitere Entwicklung dieser geplanten Änderungen selbstverständlich auf dem Laufenden.