Dem Finanzamt reicht´s: Überweisungen an Firmen in Zypern, Honorarzahlungen an Consultants auf den Cayman Islands - wo soll das alles hinführen? Um solche Malversationen in Zukunft zu unterbinden, verlangt der Fiskus seit heuer, dass bestimmte Zahlungen ins Ausland von mehr als € 100.00 gemeldet werden müssen. Die Neuregelung trägt den Namen "Lex Meischberger", zumal die nach Zypern bezahlten Beratungshonorare im Zuge der Buwog-Privatisierung der Anlass für die neue Meldepflicht waren.
Seit 1.1.2011 sind dem Finanzamt bestimmte Auslandszahlungen zu melden, wenn diese Zahlungen in einem Kalenderjahr an einen Zahlungsempfänger den Betrag von € 100.000 übersteigen.
Nicht zu melden sind Zahlungen, bei denen bereits ein Steuerabzug in Österreich vorgenommen wurde, weil der Empfänger beschränkt steuerpflichtig ist. Auch Zahlungen an eine ausländische Gesellschaft, die im Ausland mit mehr als 15% besteuert wird und damit in keiner Steueroase ansässig ist, müssen nicht gemeldet werden.
Welche Leistungen sind nun konkret betroffen?
Wenn nun die oben beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, dh
- Zahlung ins Ausland von mehr als € 100.000 p.a. an einen Empfänger und
- weder inländischen Steuerabzug noch Zahlung an ausländische Gesellschaft, die mit mehr als 15% besteuert wird
dann müssen Sie die Zahlung melden, wenn ihr eine der folgenden Leistungen zu Grunde liegt:
- Leistungen eines Rechtsanwalts, Unternehmensberaters, Geschäftsführers, die im Inland erbracht werden
- Vermittlungsleistungen, die von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen erbracht werden oder sich auf das Inland beziehen (jedenfalls immer dann, wenn es um inländisches Vermögen geht)
- kaufmännische oder technische Beratung im Inland; darunter fallen Marktforschung, Rationalisierungsberatung, Konsulententätigkeit, Beratung in Zusammenhang mit einer Lizenzvergabe oder der Überlassung von gewerblichem Know-how.
Elektronische Meldung
Für die Meldung haben Sie bis Ende Februar des Folgejahres Zeit - Auslandszahlungen in 2011 müssen Sie also bis Ende Februar 2012 melden. Die Mitteilung hat dann elektronisch an jenes Finanzamt zu erfolgen, an das Sie auch Ihre Umsatzsteuermeldungen adressieren.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie bestimmte Zahlungen melden müssen oder nicht, kontaktieren Sie uns. Denn wenn das Finanzamt eine Finanzordnungswidrigkeit ortet, kann Sie das bis zu € 20.000 kosten.