
Die Regierung hat als Antwort auf die steigenden Treibstoffpreise ein Paket für Autofahrer geschnürt, mit dem vor allem die Pendler, die am meisten von den hohen Treibstoffpreisen betroffen sind, entlastet werden sollen.
Pendlerpauschale und Kilometergeld werden erhöht
Die Pendlerpauschale wird um 15 Prozent erhöht und das Kilometergeld, das bereits seit längerer Zeit nicht erhöht wurde, steigt um 12 Prozent. Die Erhöhungen sollen mit 1. Juli 2008 in Kraft treten.
Kleine Pendlerpauschale
| |
ab 01.01.2006
|
ab 01.07.2007
|
ab 01.07.2008
|
0 - 20 km
|
€ 0
|
€ 0
|
€ 0
|
20 - 40 km
|
€ 495
|
€ 546
|
€ 630
|
40 - 60 km
|
€ 981
|
€ 1.080
|
€ 1.242
|
darüber
|
€ 1.467
|
€ 1.614
|
€ 1.857
|
Große Pendlerpauschale
|
ab 01.01.2006
|
ab 01.07.2007
|
ab 01.07.2008
|
2 - 20 km
|
€ 270 |
€ 297
|
€ 342
|
20 - 40 km
|
€ 1.071
|
€ 1.179
|
€ 1.356
|
40 - 60 km
|
€ 1.863
|
€ 2.052
|
€ 2.361
|
darüber
|
€ 2.664
|
€ 2.931
|
€ 3.372
|
Kilometergeld
| derzeit |
ab 01.07.2008 |
€ 0,38
|
€ 0,42
|
Kleine oder große Pendlerpauschale – welche kann ich geltend machen?
Für die kleine Pendlerpauschale ist lediglich die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort ausschlaggebend. Sie können die kleine Pendlerpauschale ab einer Fahrtstrecke von mehr als 20 km geltend machen.
Die große Pendlerpauschale steht nur dann zu, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel entweder nicht vorhanden oder dessen Nutzung nicht zumutbar ist.