Als Antwort auf die steigenden Treibstoffpreise wurden mit 01.07.2008 Pendlerpauschale, Pendlerzuschlag sowie Kilometergeld erhöht. Ende 2009 sollte diese Erhöhung, von der in erster Linie Pendler profitieren, eigentlich auslaufen. Nun wurde jedoch beschlossen, dass die Erhöhung auch auf das Jahr 2010 ausgedehnt und damit um ein Jahr verlängert wird.
Sie können daher auch 2010 folgende erhöhte Werte ansetzen:
Pendlerpauschale pro Jahr
| |
Bis 20 km
|
20 - 40 km
|
40 - 60 km
|
über 60 km
|
Kleines Pendlerpauschale
|
|
€ 630
|
€ 1.242
|
€ 1.857
|
Großes Pendlerpauschale
|
€ 342
|
€ 1.356
|
€ 2.361
|
€ 3.372
|
Kilometergeld
| |
PKW |
Motorrad
(über 250 cm³)
|
Motorrad
(unter 250 cm³)
|
Mitbeförderte
Person
|
Km-Geld
|
€ 0,42/km
|
€ 0,24/km
|
€ 0,14/km
|
€ 0,05/km
|
Kleine oder große Pendlerpauschale – welche kann ich geltend machen?
Für die kleine Pendlerpauschale ist lediglich die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort ausschlaggebend. Sie können die kleine Pendlerpauschale ab einer Fahrtstrecke von mehr als 20 km geltend machen.
Die große Pendlerpauschale steht nur dann zu, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel entweder nicht vorhanden oder dessen Nutzung nicht zumutbar ist.