
Im Gegensatz zu Österreich steht Ihnen als Unternehmer in vielen EU-Staaten ein Vorsteuerabzug für die Anschaffung und den Betrieb von PKWs zu. Haben Sie daher in einem dieser Mitgliedsstaaten - zum Beispiel in Deutschland - einen PKW geleast, konnten Sie die im Rahmen des Leasings verrechneten Vorsteuerbeträge im Ausland geltend machen.
Der österreichische Fiskus macht diesen steuergünstigen Effekt durch die von vielen Experten als gemeinschaftswidrig eingestufte „Eigenverbrauchsbesteuerung“ jedoch wieder zunichte.
Kein Vorsteuerabzug bei Auslandsleasingverträgen
Da ab 2010 in Österreich die neue Dienstleistungsrichtlinie der EU umgesetzt wird, gehört diese Steuerlücke schon bald der Vergangenheit an und die vielen Diskussionen zur umstrittenen Eigenverbrauchsbesteuerung haben endgültig ein Ende. Die Neuerungen sehen nämlich vor, dass sonstige Leistungen – wie das Leasen von Fahrzeugen – im Gegensatz zur bisherigen Regelung ab 2010 am Empfängerort zu besteuern sind. Es kommt zwingend zu einem Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger („Reverse Charge“).
Leasen Sie daher als österreichischer Unternehmer einen PKW in Deutschland, liegt der Leistungsort ab 2010 nicht mehr in Deutschland sondern in Österreich und es muss österreichisches Umsatzsteuerrecht angewendet werden. Somit steht Ihnen beim PKW-Leasing kein Vorsteuerabzug mehr zu.
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