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08.08.2011 | Mittelständische Unternehmen

Späterer Start für Wertpapier-KESt

Eigentlich wäre es ab 1. Oktober soweit gewesen: Die Wertpapier-KESt wird Realität. Da die Banken, die die Steuer einheben sollen, jedoch den Umstellungsaufwand bis dahin nicht bewältigen, verschiebt sich die Einführung der neuen Steuererhebungsform auf April des nächsten Jahres.Die Konsequenz: Die Übergangsregelungen verlängert sich somit um sechs Monate.

Konkret ergeben sich für Ihre Aktien, Investmentfondsanteile und Anleihen folgende Auswirkungen.
 
Private Aktien und Investmentfonds
Aktien und Investmentfondsanteile, die Sie vor dem 31.12.2010 gekauft haben, können Sie nach einem Jahr Behaltefrist steuerfrei verkaufen. Für Papiere, die Sie seit Jänner dieses Jahres erworben haben, wird es teuer. Wie teuer hängt davon ab, wann Sie sich davon trennen. Verkaufen Sie etwa eine Aktie vor dem 31.3.2012, dann zahlen Sie auf den Kursgewinn bis zu 50% Einkommensteuer. Findet der Verkauf nach dem 1.4.2012 statt, denn kostet Sie das hingegen nur die 25%ige Wertpapier-KESt.

Der Verkauf der Anteile an Körperschaften von über 1 Prozent unterliegt ähnlichen Regeln; für Detaileinkünfte stehen wir hier gerne zur Verfügung.

Private Anleihen
Anleihen, die Sie etwa für die Deckung des Gewinnfreibetrages anschaffen, können Sie noch bis Ende September unter dem alten „Regime“ ankaufen; dh werden sie bis 30.9. angeschafft und dann ein Jahr gehalten, ist die Veräußerung sodann steuerfrei.
Halten Sie die 1-Jahres-Frist nicht ein, zahlen Sie bis zu 50% Einkommensteuer auf den Kursgewinn.
 
Anleihenkäufe zwischen Oktober 2011 und März 2012 bleibt unbeschränkt spekulationsverfangen; konkret unterliegen Spekulationsgewinnen daraus einem Grenzsteuersatz bis zu 50%. Wenn Sie Anleihen ab April 2012 ankaufen, unterliegen etwaige Veräußerungserlöse der 25%igen Wertpapier-KESt.