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22.07.2009 | Non Profit Organisationen

Hochwasser: Spenden sind abzugsfähig

Die jüngste Hochwasserkatastrophe hat in Österreich enorme Schäden verursacht. Viele Regionen wurden von Unwettern heimgesucht und kämpfen nun mit den verheerenden Folgen der starken Regenfälle der letzten Wochen.

Neben der Direkthilfe durch den Katastrophenfonds sind die Geschädigten, die mit einem hohen finanziellen Aufwand für die Reparatur und Sanierung der entstandenen Schäden konfrontiert sind, jetzt auf jede Spende angewiesen.


Werbecharakter muss nicht mehr gegeben sein

Um das Spendenaufkommen nachhaltig zu erhöhen, sind Spenden von Unternehmen zur Beseitigung von Katastrophenschäden seit 2002 abzugsfähig – vorausgesetzt allerdings, ein gewisser Werbeeffekt ist gegeben (z.B. Hinweis auf Homepage, im Kundenmagazin, etc.). Wollte ein Unternehmen diskret anonym bleiben, gab es bisher keinen Steuervorteil.

Im Rahmen der Steuerreform 2009 wurde dies gelockert. Die Abzugsfähigkeit Ihrer katastrophenbedingten Spende ist jetzt nicht mehr an eine Werbewirksamkeit gebunden. Jedoch gilt dies nur für Spenden, die Sie an bestimmte begünstigte Einrichtungen und Vereine richten. Diese müssen selbst mildtätige Zwecke verfolgen, Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln und auf einer Liste des Finanzministeriums als begünstigter Empfänger veröffentlicht sein. Außerdem ist die Höhe Ihrer Spende in diesem Fall mit maximal 10 % Ihres Vorjahresgewinnes oder Ihrer Vorjahreseinkünfte begrenzt.

Detailliertere Informationen dazu können Sie in unserem folgenden Beitrag nachlesen.


Keine Einschränkungen bei „Spenden mit Werbecharakter“

Dient Ihre Spende der Werbung, gibt es sowohl hinsichtlich des Spendenempfängers als auch hinsichtlich der Höhe Ihrer Spende wie bisher keine Einschränkungen. In diesem Fall sind auch Spenden an Einzelpersonen, Gemeinden, etc. abzugsfähig.
 

 
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