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07.01.2008 | Mittelständische Unternehmen

Bekämpfung von Steuerbetrug nicht auf Kosten redlicher Unternehmer

Die Kanzlei Hübner & Hübner spricht sich vehement gegen einige Bestimmungen des neuen Abgabensicherungsgesetzes 2007 aus, das vorige Woche im Ministerrat beschlossen wurde. „Wir sind für die Bekämpfung des Steuerbetrugs, aber dagegen, dass das auf Kosten der redlichen Unternehmer geht“, erklärt Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Wir wünschen uns, dass nun die Parteien im parlamentarischen Verfahren die für die Unternehmer nachteiligen Punkte aus der Regierungsvorlage entfernen. Sonst wird aus dem berechtigten Anliegen Betrugsbekämpfung eine Zumutung für ehrliche Unternehmer.“

Nach Einschätzung von Hübner & Hübner führen vor allem zwei Punkte der am 24. Oktober beschlossenen Regierungsvorlage, die die Umsatzsteuer betreffen, zu massiven Verschlechterungen für Unternehmer:

Ausdehnung der Verpflichtung zur Rechnungsausstellung auf Leistungen an Private

Bereits ab Anfang 2008 soll es eine neue Rechnungslegungspflicht für Unternehmer geben, die Werklieferungen oder -leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück an private Leistungsempfänger erbringen, also z. B. Maler, Installateure oder Elektriker. Sie müssen in Zukunft innerhalb von 6 Monaten Rechnung legen. Andernfalls kann ein Gefährdungszuschlag von bis zu € 5.000,- festgesetzt werden.

Versagung des Vorsteuerabzugs:

Auch kann ab 2008 einem Unternehmer der Vorsteuerabzug versagt werden, wenn er wusste oder auch nur wissen musste, dass sein Geschäftspartner – d. h. ein Lieferant, Abnehmer oder irgendein Unternehmer in der Lieferkette – in einen Umsatzsteuerbetrug verwickelt ist. Das birgt ein Kostenrisiko von zusätzlichen 20%, vor allem wenn die Finanzbehörden den Begriff „wissen müsste"? extensiv auslegen.

Zielführender wäre es nach Hübner & Hübner statt dieser Regelung das Reverse Charge System im Unternehmerbereich einzuführen. Dann wäre automatisch Schluss mit überzogenen Sorgfaltserwartungen an Unternehmer.


Rückfragehinweis:


Dr. Astrid Schwödt
Pressesprecherin
t. +43 1 81175-166
e. astrid.schwoedt@huebner.at