
Im nächsten Jahr kommen zahlreiche steuerliche Änderungen auf Sie zu. Nachfolgend ein kompakter Überblick über die wesentlichen Neuerungen im nächsten Jahr:
Aus Freibetrag für investierte Gewinne wird Gewinnfreibetrag
Im Zuge der Steuerreform 2009 wurde der Freibetrag für investierte Gewinne (kurz „FBiG“) in Gewinnfreibetrag umbenannt und der Anwendungsbereich ausgedehnt.
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Umsatzsteuer NEU
Mit 2010 tritt eine Neuregelung zur Bestimmung des Dienstleistungsortes in Kraft. Künftig wird zwischen Business to Business-Umsätzen und Business to Consumer-Umsätzen unterschieden.
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Neben dieser Neuregelung zur Leistungsortbestimmung kommt es zu einer Ausweitung der „
Zusammenfassenden Meldung“. Darüber hinaus wird deren Abgabefrist verkürzt.
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Verlängerungen bis Ende 2010
Die Erhöhung der Pendlerpauschale und des Kilometergeldes wird auf das Jahr 2010 ausgedehnt und damit um ein Jahr verlängert wird.
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Weiters wird der Vorsteuerabzug für Faxrechnungen bis Ende 2010 verlängert.
Freie Dienstnehmer sind ab 2010 teurer
Ab 2010 werden freie Dienstnehmer für Unternehmer teurer. Künftig müssen Sie als Auftraggeber auch für freie Dienstnehmer Lohnnebenkosten entrichten.
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Vorsteuererstattung NEU
Die Vorsteuererstattung im EU-Ausland wird ab dem kommenden Jahr einfacher!
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INTRASTAT-Meldeverpflichtung: Schwellenwerte erhöht
Die Schwellenwerte für die Abgabe von INTRASTAT-Meldungen wurden angehoben und liegen ab 2010 bei € 500.000.
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