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19.03.2009 | Mittelständische Unternehmen

Steuerreform 2009: Mehr Geld für Lohnsteuerzahler

Die Steuerreform 2009 wurde beschlossen! Lohnsteuerzahler werden durch Tarifsenkungen rückwirkend mit Jahresbeginn entlastet und erhalten die als „Ostergeld“ versprochene Steuergutschrift für die ersten Monate des Jahres 2009 spätestens Mitte des Jahres ausbezahlt.


Lohnsteuer-Aufrollung bis Ende Juni 2009


Konkret wurde beschlossen, dass für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Jänner 2009  - sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten gegeben sind und ein aufrechtes Dienstverhältnis besteht - ehe baldigst, spätestens jedoch bis Ende Juni 2009 eine Aufrollung vorzunehmen ist.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Arbeitnehmer rasch von der Steuerreform profitieren.


Lohnsteuer-Aufrollung für unsere Klienten

Wir rollen für unsere Klienten den Lohnzahlungszeitraum bereits im April auf. Das bedeutet, alle Arbeitnehmer, für die Hübner & Hübner die Lohnverrechnung abwickelt, erhalten im April das „Ostergeld“ – also die Steuergutschrift aus der Steuerreform 2009 – ausbezahlt. Unser Service für Sie: Die Aufrollung erfolgt automatisch und es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie. Ein Auftrag zur Aufrollung ist nicht notwendig.


Welche Entlastung erwartet Sie als Lohnsteuerzahler?


Die Steuerersparnis hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Folgende Tabelle soll Ihnen einen ersten Überblick über die für Sie zu erwartende jährliche Steuerersparnis ab 2009 geben.

Bruttobezug
Sozialversicherungs-
beiträge

Einkommen
Bemessungsgrundlage

Lohnsteuer
monatl.
jährl.
lfd.
Bezüge

sonst.
Bezüge

insg.
lfd.
Bezüge

sonst.
Bezüge

lfd.
Bezüge
sonst.
Bezüge

insg.
alt
Differenz
1.100
15.400
1.989
310
2.299
11.019
1.890
- 110
-
-110
106
216
1.600 22.400
3.469
546
4.016
15.539
2.654 1.312
122 1.434
1.900
467
2.100
29.400
4.554
717
5.271
20.454
3.483
3.106
172 3.278
3.834
557
2.600
36.400
5.638
888
6.525
25.370
4.312
4.925
222
5.147
5.788
641
3.100
43.400
6.722
1.058
7.780
30.286 5.142
7.049
271
7.321
7.981
660
3.600
50.400
7.806
1.229
9.035
35.202
5.971
9.174
321
9.495
10.174
679
4.100
57.400
8.717
1.372
10.089
40.307
6.828
11.380
372
11.752
12.451
698
4.600
64.400
8.717
1.372
10.089
46.332
7.828
13.984
432
14.416
15.137
721
5.100
71.400
8.717
1.372
10.089
52.351
8.828
16.585
492
17.077
17.908
831
5.600
78.400
8.717
1.372
10.089
58.351
9.828
19.177
552
19.730
20.968
1.238
6.100
85.400
8.717
1.372
10.089
64.351
10.828
22.066
612
22.678
24.028
1.350
6.600
92.400
8.717
1.372
10.089
70.351
11.828
25.066
672
25.738
27.088
1.350
Quelle: www.bmf.gv.at

 

 
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