
Ob innergemeinschaftliche Umsätze, grenzüberschreitende Leistungen oder Inlandsumsätze, ohne gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) gehen die Steuerfreiheit oder der Vorsteuerabzug rasch verloren. Sie als Unternehmer müssen daher überprüfen, ob die UID-Nummer Ihres Geschäftspartners gültig ist oder nicht.
Wie konnte diese Überprüfung bisher durchgeführt werden?
Die europäischen Finanzverwaltungen haben ein UID-Bestätigungsverfahren eingeführt, das in zwei Informationsstufen durchgeführt werden kann.
-
Einfaches Bestätigungsverfahren (Stufe 1): hier wird die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedsstaat vergebenen UID überprüft. Der Bezug zu einem bestimmten Unternehmen wird nicht hergestellt. Diese Abfrage war bisher über FinanzOnline, über das UID-Büro oder über die Homepage der Europäischen Union möglich.
-
Qualifiziertes Bestätigungsverfahren (Stufe 2): hier wird die Gültigkeit einer vergebenen UID-Nummer in Verbindung mit einem bestimmten Namen und einer bestimmten Anschrift überprüft. Vor allem bei Neukunden oder wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Geschäftspartners bestehen, empfiehlt sich eine Anfrage nach Stufe 2. Diese Stufe der Abfrage war bisher ausschließlich über das UID-Büro möglich und in der Regel mit einer längeren Bearbeitungszeit verbunden.
Welche Erleichterungen sind in Kraft getreten?
Die österreichische Finanzverwaltung hat die Möglichkeit geschaffen, über FinanzOnline auch das qualifizierte Bestätigungsverfahren (Stufe 2) durchzuführen. Sie können sowohl die UID-Nummern inländischer als auch ausländischer Geschäftspartner überprüfen. Es fallen keine gesonderten Kosten für diese neue Serviceleistung an.
Achtung
Drucken Sie nach Durchführung der Abfrage die angezeigte Bestätigung jedenfalls aus. Sie ist im Falle einer Kontrolle durch das Finanzamt als Nachweis der erfolgten Überprüfung erforderlich!