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25.08.2010 | Mittelständische Unternehmen

Umsatzsteuererklärungen 2011

Umsatzsteuererklärungen 2011 – Erleichterungen, aber auch Verschärfungen treten in Kraft!

Als Unternehmer sind Sie, neben zahlreichen anderen Eingaben, auch zu regelmäßigen Meldungen der Umsatzsteuer an das Finanzamt verpflichtet. Neben monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldungen ist nach Ablauf des Kalenderjahres auch eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung einzureichen.

Wann und welche Umsatzsteuererklärungen zu übermitteln sind, wird ab dem kommenden Jahr neu geregelt.


Welche Erleichterungen sind ab 2011 zu erwarten?

Grundsätzlich sind Unternehmer zur Erstellung von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) verpflichtet. Derzeit müssen Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von nicht mehr als € 30.000,- ihre Voranmeldung nur vierteljährlich erstellen.

Diese Umsatzgrenze für die quartalsweise UVA wird im Jahr 2011 auf € 100.000,- erhöht. Unternehmer mit einem Jahresumsatz 2010 von max. € 100.000,- sind daher im Jahr 2011 nur mehr zur Erstellung einer vierteljährlichen UVA verpflichtet.

Eine weitere Erleichterung gibt es für Kleinunternehmer mit Umsätzen bis € 30.000,-. Diese sind derzeit unecht steuerbefreit, müssen aber trotzdem bei einem Jahresumsatz von mehr als € 7.500,- eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Diese Grenze, ab der Kleinunternehmer eine Jahreserklärung abgeben müssen, wird ab dem Jahr 2011 auf  € 30.000,- erhöht.


Welche Verschärfungen sind im kommenden Jahr zu berücksichtigen?

Nach derzeitiger Rechtslage müssen Unternehmer die UVA nur dann beim Finanzamt einreichen, wenn der Vorjahresumsatz mehr als € 100.000,- beträgt. Wird diese Grenze nicht überschritten, sind die Berechnung der Umsatzsteuer und die fristgerechte Zahlung der Umsatzsteuer-Zahllast ausreichend.

Ab dem Jahr 2011 wird die Umsatzgrenze für die verpflichtende Einreichung der UVA beim Finanzamt auf € 30.000,- gesenkt!


Zusammenfassend gelten daher für die Erstellung und Einreichung der Voranmeldungen und der Jahreserklärung ab 2011 folgende Regelungen:

 Vorjahresumsatz UVA-Zeitraum Verpflichtung zur
UVA-Einreichung 
Verpflichtung zur Abgabe
USt-Jahreserklärung 
 bis € 30.000,-  vierteljährlich            nein                   nein 
 über € 30.000,- bis € 100.000,-  vierteljährlich             ja                    ja
 über € 100.000     monatlich              ja                     ja