
Die Kanzlei Hübner & Hübner fordert vom Finanzministerium ein Toleranz-Semester bei der ab 2008 neuen Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kraftfahrzeuge und Gebäude. „Die Finanz hat erst vor wenigen Tagen die neuen Formulare und die zugehörigen Informationen vorgelegt, da wäre eine straffreie Toleranz-Frist von einem halben Jahr fair, wenn die neuen Felder leer bleiben; Strafen dürfen nicht vorgeschrieben werden“, verlangt Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Das zukünftige Herausfiltern der Vorsteuerbeträge für KFZ und Gebäude bedeutet für die Unternehmer ohnehin einen zusätzlichen Bürokratieaufwand, der nicht abgegolten wird. Da sollte man genügend Zeit für die Anpassung der Buchhaltungssoftware geben und nicht strafen.“
Ausgangspunkt der Kritik ist die Anordnung der Finanz, womit ab 2008 das Formular für die Umsatzsteuer-Voranmeldung um zwei Felder ergänzt wird. Darin müssen in Zukunft die Vorsteuern bei Kraftfahrzeugen und Gebäuden extra angegeben werden.
In einem eigenen Feld müssen dann jene Vorsteuerbeträge für KFZ angeführt werden, die heute im Gesamtbetrag der Vorsteuern enthalten sind. Im Einzelnen geht es dabei um Vorsteuern für Anschaffungen in den Fuhrpark und laufende Aufwendungen, wie Treibstoff, Versicherung, Reparaturen oder Maut.
Im anderen neuen Feld sind die Vorsteuerbeträge bei Investitionen in Gebäude aufzuschlüsseln. Darunter fallen allerdings nur Vorsteuern aus der Anschaffung oder Herstellung bzw. solche Aufwendungen, die bilanziell zu aktivieren sind. Vorsteuern aus reiner Instandhaltung oder Instandsetzung braucht man nicht anzugeben.
Hübner & Hübner fordert nun unter dem Titel Fairness eine sanktionsfreie Zeit von einigen Monaten für den Fall, dass die neuen Felder noch nicht extra ausgefüllt sind.
Rückfragehinweis:
Dr. Astrid Schwödt
Pressesprecherin
t. +43 1 81175-166
e. astrid.schwoedt@huebner.at