Neuigkeiten aufbewahrt

Neuigkeiten können zwar an Aktualität verlieren, jedoch nie an Informationswert. Hier finden Sie bisherige Meldungen und Artikel zu unterschiedlichen Themen. Die Artikel sind jeweils einer Branche gemäß unserer Spezialisierung zugeordnet und können im Archiv durch Setzen von Häkchen eingeschränkt werden.


 
28.12.2007 | Mittelständische Unternehmen

Finanz fordert zusätzliche Informationen in UVA ab 1.1.2008

Ab Jänner 2008 ändert sich - nach sehr kurzfristiger Ankündigung des Ministeriums - das Formular für die Umsatzsteuer- voranmeldung. Damit sind für Sie ab der ersten UVA für 2008 zusätzliche Angaben verpflichtend. Im Folgenden informieren wir über die Neuerungen, die Sie ab 1.1. berücksichtigen sollten, wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst führen. Falls Ihre Buchhaltung von Hübner & Hübner geführt wird, erstellen wir selbstverständlich automatisch die „neue“ UVA für Sie.

Vorsteuerbeträge in Zusammenhang mit KFZ
Unter der neuen Kz 027 sind die Vorsteuerbeträge betreffend KFZ, die in dem Gesamtbetrag der Vorsteuern enthalten sind, aufzuschlüsseln. Im Detail handelt es sich dabei um Vorsteuern in Zusammenhang mit


  • Investitionen (dh Anschaffungen) in den Fuhrpark (laut Einheitskontenrahmen unter 063 „PKW" und 064 „LKW") und
  • Aufwendungen im Zusammenhang mit Kfz (laut Einheitskontenrahmen unter 732-733 „Kfz-Aufwand" und 744-747 „Leasingaufwand"); dazu gehören auch der laufende Betriebsaufwand wie Treibstoff, Versicherung, Reparaturen, Maut, uvam.

Vorsteuerbeträge in Zusammenhang mit Gebäuden
Unter der neuen Kz 028 sind die Vorsteuerbeträge betreffend Investitionen in Gebäude (nach dem Einheitskontenrahmen 030-037) zusätzlich gesondert anzuführen. Darunter fallen Vorsteuern im Zusammenhang mit

Betriebs- und Geschäftsgebäude auf eigenem bzw. fremden Grund,


  • Wohn- und Sozialgebäude auf eigenem bzw. fremden
  • Grund, Grundstückseinrichtungen auf eigenem bzw. fremden Grund,
  • Bauliche Investitionen in fremde (gepachtete) Betriebs- und Geschäftsgebäuden sowie Wohn- und Sozialgebäude.

Damit sind hier nur Vorsteuern aus der Anschaffung oder Herstellung zu erfassen, bzw solche Aufwendungen, die bilanziell zu aktivieren sind. Folglich brauchen Vorsteuern aus reinen Instandhaltungs- oder Instandsetzungsleistungen nicht angegeben zu werden.

Falls Sie Ihre Buchhaltung selbst führen, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Softwareanbieter in Verbindung zu setzen, um die EDV-technische Lösung (Steuercode, Anlage neuer Vorsteuerkonten) zur Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung aus Ihrem Buchhaltungssystem zu klären.