
Vermögenszuwachssteuer und Spekulationssteuer - immer wieder tauchen diese beiden Schlagworte in den Medien auf. Wir nehmen dies zum Anlass, um Ihnen einen Überblick über die derzeit gültigen Regelungen in Österreich zu geben.
Spekulationsgewinne müssen versteuert werden
Erzielen Sie in Österreich durch den Verkauf von privaten Wirtschaftsgütern während der gesetzlich festgelegten Spekulationsfrist einen Gewinn, werden Sie in den Augen des Finanzamts zum Spekulanten und eine Einkommensteuerpflicht wird ausgelöst.
Diese gilt für den Gewinn aus
- der Veräußerung von bebauten oder unbebauten Grundstücken des Privatvermögens
- der Veräußerung von anderen privat genutzten Wirtschaftsgütern (z.B. private Wertpapiere, Antiquitäten, sonstige Beteiligungen und Forderungen, etc.)
- Termin- und Differenzgeschäften, Optionsgeschäften
Welche Fristen sind entscheidend?
Bei bebauten und unbebauten Grundstücken beträgt die Spekulationsfrist im Regelfall zehn Jahre. Eine Ausnahme gilt für Eigentumswohnungen und Eigenheime samt Grund und Boden. Diese fallen nicht unter die Spekulationsbesteuerung, wenn sie Ihnen von der Anschaffung bis zur Veräußerung ununterbrochen und mindestens seit zwei Jahren durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben.
Bei anderen privaten Wirtschaftsgütern - z.B. Kapitalanlagen wie Aktien, Anleihen, etc., - beträgt die Spekulationsfrist ein Jahr.
Freigrenze
Liegt Ihr Spekulationsgewinn innerhalb eines Kalenderjahres unter € 440, bleibt dieser steuerfrei. Betragen Ihre Spekulationseinkünfte im Kalenderjahr jedoch mehr als € 440, muss der Gewinn zur Gänze versteuert werden.
Kann ich Spekulationsverluste gegen andere Einkünfte aufrechnen?
Verluste aus Spekulationsgeschäften sind grundsätzlich nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig. Die einzige Ausnahme besteht bei Spekulationsgewinnen desselben Kalenderjahres. Verkaufen Sie etwa Aktien innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist und realisieren Sie dabei einen Verlust, so können Sie diese Spekulationsverluste mit einem im selben Jahr erzielten Spekulationsgewinn – z.B. aus dem Verkauf einer Liegenschaft - entgegenrechnen.
Kommt eine generelle Vermögenszuwachssteuer?
Bereits vor einem Jahr plante die Regierung, diese Spekulationssteuer auszuweiten bzw. eine generelle Vermögenszuwachssteuer auf Wertpapiere und Immobilien einzuführen, die immer dann anfallen sollte, wenn eine Privatperson durch den Verkauf einer Wertanlage Gewinn erzielt.
Diese Diskussionen sind nun aufs Neue entfacht. Wir halten Sie über das Ergebnis der sehr kontroversen Debatten zwischen den Befürwortern und Gegnern der Vermögenszuwachssteuer selbstverständlich auf dem Laufenden.