
Als international tätiger Unternehmer sind Sie häufig mit ausländischer Vorsteuer konfrontiert. Sie haben die Möglichkeit, sich diese Vorsteuern bei der Finanzbehörde des jeweiligen Staates zurückzuholen.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Eine Rückerstattung ausländischer Vorsteuern ist dann möglich, wenn Sie im jeweiligen Vergütungsstaat nicht ansässig sind und im betreffenden Staat keine Umsätze ausgeführt haben. Die Vorsteuererstattung können Sie auch dann beantragen, wenn Sie im Ausland nur solche Umsätze ausführen, für die der ausländische Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.
Vorgangsweise
Anträge auf Vorsteuerrückerstattung müssen Sie mit dem entsprechenden Formular bei der ausländischen Behörde einbringen. Dem Antrag sind sämtliche Belege im Original beizulegen. Übermitteln Sie vorweg nur Rechnungskopien und reichen die Originalrechnungen zu einem späteren Zeitpunkt nach, kann dies zu einem Verlust der Vorsteuervergütung führen. Zusätzlich müssen Sie eine vom österreichischen Finanzamt ausgestellte Unternehmerbescheinigung mitschicken, die den Vergütungszeitraum abdecken muss.
Ende der Vergütungsfrist
Achtung! Die Frist für den Antrag auf Rückerstattung ausländischer Vorsteuern für 2008 endet am 30. Juni 2009. Wir unterstützen Sie gerne dabei!
Vorsteuererstattung im EU-Ausland wird einfacher
Ab 2010 soll für in der EU ansässige Unternehmer dieses Rückerstattungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Zukünftig können Sie den Rückerstattungsantrag in elektronischer Form über ein eigens eingerichtetes Portal von Ihrem Ansässigkeitsstaat aus stellen. Der Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung und die Übermittlung Ihrer Originalbelege sollen entfallen. Außerdem ist geplant, die Antragsfrist um drei Monate zu verlängern und die Behörden werden verpflichtet, innerhalb von vier Monaten über Ihren Antrag zu entscheiden. Der Umsatzsteuerbetrag soll Ihnen in weiterer Folge innerhalb von zehn Arbeitstagen erstattet werden.
Wir begrüßen diese positiven Signale, die künftig eine rasche und effiziente Verfahrensabwicklung in Ihrem Sinne sicherstellen sollen.
Mehr Informationen dazu finden Sie
hier.