
Beim Thema Vorsteuerabzug versteht die Finanz keinen Spaß. Jede Rechnung, für die Sie Vorsteuer geltend machen wollen, muss alle im Gesetz festgelegten Rechnungsmerkmale aufweisen. Tut sie das nicht, heißt es wie im Casino "rien ne va plus".
Wie streng sich die Finanz und der Verwaltungsgerichtshof an diesen Grundsatz halten, bekam nun auch ein Ferrarihändler zu spüren. Ihm wurde Vorsteuerabzug für einen Ferrari mit dem Argument versagt, dass das Lieferdatum auf der Rechnung nicht enthalten war. Da halfen auch die Bemühungen des Händlers, die Übergabe durch Fotos nachzuweisen, nichts. Ohne Lieferdatum auf der Rechnung gibt es keinen Vorsteuerabzug.
Darum prüfen Sie besser, ob Ihre Eingangsrechnungen alle Rechnungsmerkmale, die das Umsatzsteuergesetz fordert, aufweisen. Ist zwar ein Aufwand beim Rechnungserhalt - dafür sind Sie dann bei Betriebsprüfungen aber auf der sicheren Seite.
Checkliste:
Diese Merkmale muss eine Eingangsrechnung aufweisen:
- Name und Anschrift des liefernden Unternehmers
- Name und Anschrift des empfangenden Unternehmers
- Menge und Bezeichnung der gelieferten/geleisteten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
- Tag der Lieferung oder Leistung bzw. Der Abrechnungszeitraum, wenn dieser einen Monat nicht überschreitet
- das für die Lieferung oder sonstigen Leistung
- der anzuwendende Steuersatz
- der auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag und Steuerprozentsatz; gegebenenfalls Hinweis auf Steuerbefreiung
- eine fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung
- das Ausstellungsdatum
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des liefernden bzw. leistenden Unternehmers