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18.02.2011 | Mittelständische Unternehmen

Wer hat Angst vor der Umsatzsteuersonderprüfung?

Kaum eine Abgabenart ist so ergiebig wie die Umsatzsteuer. Sie bescherte dem Finanzminister im Jahr 2009 sage und schreibe € 22 Mrd. - eine Summe, die nur von der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer zusammen getoppt werden kann. Als ergiebig erweist sich diese Einnahmequelle auch bei Prüfungen – bei keiner anderen Abgabenart ist das Mehrergebnis im Zuge einer Prüfung höher. Ganze € 12.000 werden etwa pro Prüfungstag an Umsatzsteuer erhoben. Kein Wunder also, dass das Finanzamt verstärkt auf Umsatzsteuersonderprüfungen setzt. Besonders dann, wenn es Unregelmäßigkeiten vermutet.

Die jüngsten Neuerungen im Bereich der Umsatzsteuervoranmeldungen – wir haben vor kurzem darüber berichtet - kommen nicht von ungefähr. Zur Erinnerung: Im heurigen Jahr ist die monatliche Meldung und Zahlung der Umsatzsteuervoranmeldungen erst ab einem Vorjahresumsatz von mehr als € 100.000 Vorschrift – bis zu dieser Umsatzgrenze kann die Zahlung vierteljährlich erfolgen; allerdings müssen erstmals alle  umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer unterjährige Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch einreichen. Damit weiß das Finanzamt noch genauer, welchen Umsatz Sie als Unternehmer erzielen und welche Vorsteuer Sie geltend machen. In Folge kann es auch auf Auffälligkeiten schneller reagieren.

Auffälligkeiten im Bereich Umsatzsteuer
Als Auffälligkeiten im Bereich Umsatzsteuer gelten die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, Zahlungsverzug bei der Begleichung der Umsatzsteuerzahllast an das Finanzamt sowie die Geltendmachung hoher Vorsteuerbeträge.

Achten Sie also darauf, dass die UVAs rechtzeitig abgegeben werden bzw. wir rechtzeitig Ihre Unterlagen erhalten und Sie die Umsatzsteuer immer fristgerecht zahlen. Machen Sie in bestimmten Monaten hohe Vorsteuerbeträge geltend, weil

- Sie Ihren Betrieb umbauen oder einen Betrieb gar kaufen
- Ihr Lager massiv aufstocken
- ein Vermietungsobjekt erwerben etc.

dann kann man durch ein einfaches Anbringen das Finanzamt darüber informieren, worauf die unüblich hohen Vorsteuerbeträge zurückzuführen sind.

Was der Umsatztsteuersonderprüfer unter die Lupe nimmt…
Ein großes Augenmerk wird bei der Umsatzsteuersonderprüfung darauf gelegt, ob Ihre Umsätze mit den korrekten Umsatzsteuersätzen, also 10% bzw. 20%, versteuert werden. Geprüft wird auch, ob Sie Ihre Umsätze im richtigen Voranmeldungszeitraum versteuern und nicht mangels Liquidität die Versteuerung nach hinten verschieben.

Eine tadellose Buchhaltung ist dabei die halbe Miete. Sie können Pluspunkte sammeln, wenn Ihre Unterlagen über jeden Tadel erhaben sind. Wesentlich ist dabei die fortlaufende Nummerierung, weil Sie dadurch die lückenlose Erfassung Ihrer Ausgangsrechnungen nachweisen.

Ihr Handel mit ausländischen Unternehmen
Umsätze, für die Sie eine Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen, werden von den Behörden gerne hinterfragt. So ist es nicht verwunderlich, dass bei Umsatzsteuersonderprüfungen Ausfuhrnachweises bei Lieferungen ins Ausland bzw. beim Touristenexport überprüft werden. Wenn Sie Lieferungen ins Ausland vorgenommen haben, dann sollten Sie als Nachweis für die Ausfuhr jedenfalls Postaufgabescheine, Frachtbriefe oder zollamtliche Ausgangsbestätigungen vorweisen können – und das für die letzten sieben Jahre. Wenn Sie Abnehmer in anderen EU-Staaten haben und diese Umsätze in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) aufnehmen, wird auch die Richtigkeit dieser Meldung überprüft.

Eingangsrechnungen penibel prüfen
Last but not least werden Ihre Eingangsrechnungen eingehend untersucht. Fehlt ein erforderliches Rechnungsmerkmal, ist damit zu rechnen, dass Ihnen der Vorsteuerabzug dafür aberkannt wird.

Seien Sie beim Thema Umsatzsteuer penibel – denn das Finanzamt versteht in diesem Bereich keinen Spaß.