Die Staatskassen sind leer. Kein Wunder also, dass die Behörden Schwerpunktaktionen bei den ergiebigsten Einnahmenquellen setzen: den Lohnabgaben. Unternehmer, die sich zur Abwicklung ihrer Aufträge Werkvertragnehmern bedienen, werden zunehmend von Finanz und Gebietskrankenkasse durch strenge Lohnabgabenprüfungen („GPLA“) an die Wand gedrängt. Betroffen sind aber auch Sozialvereine, die teilweise ihre Leistungen nicht mehr erbringen können. Ein aktueller Prüfungsfall soll dies verdeutlichen: Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) prüfte im Jahr 2005 das Unternehmen „Sonnenschein“ rückwirkend bis ins Jahr 2000. Das Unternehmen „Sonnenschein“ war und ist nahezu ausschließlich im Bereich „Mystery-Shopping“ tätig. Die Testkäufer waren für das Unternehmen „Sonnenschein“ im Werkvertrag tätig. Die Lohnabgabenprüfung wurde von der WGKK innerhalb von neun Monaten beendet und die Testkäufer wurden als Werkvertragnehmer akzeptiert. So weit, so gut!
„Treu und Glauben“ ade!
Im September 2008 startete ein Wiener Finanzamt eine neuerliche Überprüfung der Werkverträge für den Zeitraum 2005 (!) bis 2008. Mittlerweile sind fast zwei Jahre vergangen und die Prüfung ist immer noch im Laufen (zum Vergleich: die WGKK brauchte für die Prüfung desselben Unternehmens lediglich zehn Monate). Vorläufiges Ergebnis der Prüfung: Testkäufer können nicht im Werkvertrag tätig sein! Auf Nachfrage, warum plötzlich Testkäufer nicht mehr im Werkvertrag tätig sein können, wo doch die WGKK dies vor nicht allzu langer Zeit noch als rechtmäßig erachtet hat und es zwischenzeitlich weder Gesetzesänderungen noch Änderungen in der Judikatur gegeben hat, heißt es lapidar von der Behörde: „Aus den Akten ist nicht ersichtlich, dass damals auch die Werkverträge der Testkäufer geprüft wurden; außerdem gibt es eine Anordnung von oben, dass wir scharf schießen müssen!“ Nebenbei wurde vom Finanzamt noch angemerkt, dass man bereits 100 (!) Prüftage aufgewendet hat, welche auch zu einem entsprechenden Ergebnis führen müssten. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Bei einem Unternehmen, welches nahezu ausschließlich Werkverträge mit Testkäufern hatte und hat, ist seitens der Behörde im Nachhinein fraglich, ob die Werkverträge damals überhaupt überprüft wurden. Was hätten die WGKK-Prüfer denn sonst in den zehn Monaten prüfen sollen? Es entsteht der Eindruck, dass sich die Prüfer des Finanzamtes mit dem Prüfungsakt der WGKK aus der Vorgängerprüfung nicht wirklich beschäftigt haben.
Rechtsstaat ade!
Ein Unternehmer benötigt Rechtssicherheit bei der Kalkulation seiner Preise. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Kalkulation falsch ist – weil sich die Meinung der Behörde rückwirkend (!) geändert hat – wird der Unternehmer in Zeiten wie diesen in den finanziellen Ruin getrieben. Die Interessensvertretungen sind hier gefordert, für die Interessen der Unternehmer – aber auch für den Rechtsstaat – massiv aufzutreten. Übrigens, „Fair Play“ ist das Schwerpunktthema des Finanzministeriums im heurigen Jahr; hoffentlich werden die Prüfer bald davon in Kenntnis gesetzt!
Auch bei Dienstnehmern keine Tabus
Der Ideenreichtum der Finanzverwaltung wird auch bei Dienstnehmern immer facettenreicher. So forderte etwa unlängst ein Prüfer, dass T-Shirts mit Firmenlogo, die ein Unternehmer seinen Dienstnehmern beim „Business Run“ zur Verfügung stellte, als Sachbezug zu versteuern seien. Auch wenn dieses Begehren erfolgreich bekämpft werden konnte – allein das Ansinnen des Prüforgans ist schon befremdend.
Dieser Artikel ist am 13.10.2010 im
Wirtschaftsblatt erschienen.