
Nach der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2006 wurde die Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen im Jahr 2007 in adaptierter Form wieder eingeführt. Die Neuregelung gilt erstmals wieder für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.06.2007 begonnen haben. Hat das Wirtschaftsjahr am 01.07.2007 begonnen, war die Wertpapierdeckung der Pensionsrückstellung erstmals zum Bilanzstichtag am 30.06.2008 notwendig. Für Kalenderwirtschaftsjahre muss die erforderliche Wertpapierdeckung zum 31.12.2008 gegeben sein.
Grundkonzept der Wertpapierdeckung bleibt gleich
Entsprechend der ursprünglichen Regelung müssen sich am Ende eines jeden Wirtschaftsjahres Wertpapiere im Ausmaß von 50 % der Pensionsrückstellung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres in Ihrem Betriebsvermögen befinden. Betrugen etwa die Pensionsrückstellungen zum 31.12.2007 300.000 €, so müssen bis zum 31.12.2008 Wertpapiere in der Höhe von 150.000 € in Ihrem Betriebsvermögen vorhanden sein.
Was ist neu?
Zukünftig dürfen Sie auch Schuldverschreibungen von Emittenten aus dem EU/EWR-Raum sowie Immobilieninvestmentfonds für Pensionsrückstellungen heranziehen. Darüber hinaus können Sie auf das Deckungserfordernis auch Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen anrechnen. Dies allerdings nur dann, wenn der Aktienanteil mit 40 % begrenzt ist und keine anderen Ansprüche mit der Rückdeckungsversicherung besichert werden.
Achtung: Gewinnzuschlag
Erfüllen Sie die notwendige Wertpapierdeckung im Wirtschaftsjahr, das dem Deckungsstichtag folgt (bei Kalenderwirtschaftsjahren 2008 das Jahr 2009), auch nur vorübergehend nicht, müssen Sie den Gewinn um 30 % (bisher 60 %) des nicht vorhandenen Wertpapierbestandes erhöhen.