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10.12.2009 | Mittelständische Unternehmen

Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen zum 31.12.2009

Am Ende jedes Wirtschaftsjahres müssen sich Wertpapiere im Ausmaß von 50 % der Pensionsrückstellung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres in Ihrem Betriebsvermögen befinden. Haben Sie zum 31.12.2008 eine Pensionsrückstellung im Ausmaß von € 300.000 gebildet, so müssen bis zum 31.12.2009 Wertpapiere in Höhe von € 150.000 vorhanden sein.


Als deckungsfähige Wertpapiere gelten:
  • Anleihen und Anleihenfonds (auch von in EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten ansässigen Schuldnern)
  • Inländische Immobilienfonds
  • Ausländische offene Immobilienfonds mit Sitz in einem EU- bzw. EWR-Staat

Die erforderliche Deckung der Pensionsrückstellung kann auch durch eine Rückdeckungsversicherung erfüllt werden. Allerdings darf das Deckungsvermögen nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise für die Sicherstellung eines Bankkredites, verwendet werden.


Achtung: Gewinnzuschlag


Beträgt die Wertpapierdeckung auch nur vorübergehend weniger als die Hälfte der maßgeblichen Rückstellung, ist der Gewinn um 30 % der Unterdeckung zu erhöhen.
 

 
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Helena Novak
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