
Auch beim Finanzamt sind teure Zeiten angebrochen, seitdem im Juli 2008 der Basiszinssatz auf 3,7 % angehoben wurde. Mitte Oktober erfolgte eine Reduktion auf 3,13 %.
Stundungszinsen: 7,63 %
Können Sie während des Jahres Ihre Steuerzahlungstermine nicht einhalten, so haben Sie die Möglichkeit, einen Raten- oder Stundungsantrag einzubringen. In begründeten Fällen gewährt das Finanzamt dann einen Kredit. Und das zu stattlichen Konditionen: 7,63 % sind dafür zu entrichten.
Tipp
Prüfen Sie, ob die Steuerzahlungen nicht durch Ihren Betriebsmittelkredit abgedeckt werden können – dafür spricht auch, dass herkömmliche Kontokorrentzinsen steuerlich abzugsfähig sind – Stundungszinsen hingegen in der Regel nicht.
Aussetzungs- und Anspruchszinsen: 5,13 %
Einkommen- oder Körperschaftsteuernachzahlungen werden vom Finanzamt auch dann verzinst, wenn der Steuerbescheid nach dem 1. Oktober des Folgejahres ausgestellt wird. Dafür verrechnet der Fiskus derzeit 5,13 %.
Dieser Zinssatz ist auch anzuwenden, wenn Sie eine Steuernachzahlung im Rahmen einer Berufung aufschieben und diese Berufung dann verlieren.
Für alle Zinsenvorschreibungen gilt allerdings …
Ergibt die Berechnung einen Zinsenbetrag von weniger als € 50, so entfällt die entsprechende Vorschreibung.