Neuigkeiten aufbewahrt

Neuigkeiten können zwar an Aktualität verlieren, jedoch nie an Informationswert. Hier finden Sie bisherige Meldungen und Artikel zu unterschiedlichen Themen. Die Artikel sind jeweils einer Branche gemäß unserer Spezialisierung zugeordnet und können im Archiv durch Setzen von Häkchen eingeschränkt werden.


 
05.02.2008 | Mittelständische Unternehmen

Zusätzliche Informationen in der Umsatzsteuervoranmeldung ab 2008!

Die Neugierde des Fiskus kennt keine Grenzen. Ab Jänner 2008 ändert sich - nach sehr kurzfristiger Ankündigung des Finanzministeriums - das Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung. Damit sind ab der ersten Umsatzsteuervoranmeldung für 2008 zusätzliche Angaben über Kraftfahrzeuge und Gebäude verpflichtend.

Vorsteuerbeträge in Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen

Unter der neuen Kennzahl 027 sind die Vorsteuerbeträge betreffend KFZ, die in dem Gesamtbetrag der Vorsteuern enthalten sind, aufzuschlüsseln. Im Detail handelt es sich dabei um Vorsteuern in Zusammenhang mit

  • Investitionen in den Fuhrpark und
  • Aufwendungen im Zusammenhang mit KFZ; dazu gehören auch der laufende Betriebsaufwand wie Treibstoff, Versicherung, Reparaturen, Maut, u.a.

Vorsteuerbeträge in Zusammenhang mit Gebäuden

Unter der neuen Kennzahl 028 sind die Vorsteuerbeträge betreffend Investitionen in Gebäude zusätzlich gesondert anzuführen. Darunter fallen Vorsteuern in Zusammenhang mit

  • Betriebs- und Geschäftsgebäuden auf eigenem bzw. fremden Grund,
  • Wohn- und Sozialgebäuden auf eigenem bzw. fremden Grund
  • Grund, Grundstückseinrichtungen auf eigenem bzw. fremden Grund,
  • Baulichen Investitionen in fremde (gepachtete) Betriebs- und Geschäftsgebäude sowie Wohn- und Sozialgebäude.

Damit sind hier nur Vorsteuern aus der Anschaffung oder Herstellung zu erfassen. Vorsteuern aus reinen Instandhaltungs- oder Instandsetzungsleistungen müssen bei den Gebäuden nicht gesondert ausgewiesen werden.

Mögliche Konsequenzen des Nicht-Ausfüllens der neuen KZ

Bei Nichteinhaltung dieser Offenlegungsverpflichtung könnten ab 2008 Zwangsstrafen bis zu 5.000 € eingehoben werden.

Maßnahmen

Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Softwareanbieter in Verbindung zu setzen, um die EDV-technische Lösung (Steuercode, Anlage neuer Vorsteuerkonten) zur Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung aus ihrem Buchhaltungssystem zu klären.

Hinweis zur Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung: Wir haben Sie im November letzten Jahres informiert, dass die Finanz die Grenze zur verpflichtenden Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung von 100.000 € auf 30.000 € herabsetzen will. Dazu gibt es eine erfreuliche Nachricht: Die entsprechende Verordnung wurde nicht in Kraft gesetzt, sodass auch im Jahr 2008 unverändert die bisherige Grenze von 100.000 € zu berücksichtigen ist.