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Neuigkeiten können zwar an Aktualität verlieren, jedoch nie an Informationswert. Hier finden Sie bisherige Meldungen und Artikel zu unterschiedlichen Themen. Die Artikel sind jeweils einer Branche gemäß unserer Spezialisierung zugeordnet und können im Archiv durch Setzen von Häkchen eingeschränkt werden.


 

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05.10.2009 | Non Profit Organisationen

Steuerbefreiung für pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen

Verbesserte Rahmenbedingungen für den Breiten- und Spitzensport in Österreich! Tagtäglich setzen sich viele gemeinnützige Sportvereine dafür ein, dass Menschen Sport betreiben und Spitzensportler optimale Trainingsbedingungen vorfinden. Sportler und Vereine leisten damit einen wesentlichen Beitrag, den Ruf Österreichs als Sportnation in alle Welt hinauszutragen.... weiter
 
22.07.2009 | Non Profit Organisationen

Hochwasser: Spenden sind abzugsfähig

Die jüngste Hochwasserkatastrophe hat in Österreich enorme Schäden verursacht. Viele Regionen wurden von Unwettern heimgesucht und kämpfen nun mit den verheerenden Folgen der starken Regenfälle der letzten Wochen. Neben der Direkthilfe durch den Katastrophenfonds sind die Geschädigten, die mit einem hohen finanziellen Aufwand für die Reparatur und Sanierung der entstandenen Schäden konfrontiert sind, jetzt auf jede Spende angewiesen.... weiter
 
01.07.2009 | Non Profit Organisationen

Quo vadis Vermögenszuwachssteuer?

Vermögenszuwachssteuer und Spekulationssteuer - immer wieder tauchen diese beiden Schlagworte in den Medien auf. Wir nehmen dies zum Anlass, um Ihnen einen Überblick über die derzeit gültigen Regelungen in Österreich zu geben.... weiter
 
19.06.2009 | Non Profit Organisationen

NEUE Steuerabsetzbarkeit von Spenden

Um das Spendenaufkommen nachhaltig zu erhöhen, wurde die bisher geltende Regelung zur Abzugsfähigkeit von Spenden im Rahmen der Steuerreform 2009 ausgedehnt. Ab 01. Jänner 2009 können Unternehmer maximal 10 % ihres Vorjahresgewinnes auch an humanitäre Organisationen, an Entwicklungshilfeorganisationen oder an Katastrophenhilfsorganisationen spenden. Privatpersonen können maximal 10 % ihres Vorjahreseinkommens an derartige Organisationen spenden.... weiter
 
10.06.2009 | Non Profit Organisationen

Spendengütesiegel: Ist eine Übertragung möglich?

Im März wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden im Österreichischen Nationalrat beschlossen. Wegen der Inanspruchnahme der Steuerabsetzbarkeit gründen Non Profit Organisationen derzeit verstärkt neue Vereine oder gliedern Spendenbereiche aus. Die Frage „Kann für meinen neuen Rechtsträger auch das gültige Spendengütesiegel weitergereicht werden?“ gewinnt daher aktuell an Bedeutung.... weiter
 
15.05.2009 | Non Profit Organisationen

Österreich und sein Geldleben: Erste Ergebnisse unserer Studie

Wir haben Sie im April informiert und eingeladen, an unserer Studie „Österreich und sein Geldleben. Antworten auf die Finanzkrise“ teilzunehmen. Die ersten Ergebnisse zeigen, dass „Sicherheit“ derzeit wieder hoch im Kurs steht. Mehr als die Hälfte der Österreicher wollen ihren Veranlagungsstil ändern.... weiter
 
31.03.2009 | Non Profit Organisationen

Seminar mit Mag. Alexander Perl: „NEUE Steuerabsetzbarkeit von Spenden“

Am 16.04.2009 stellen Mag. Alexander Perl (Steuerberater und Experte für Non-Profit-Organisationen bei Hübner & Hübner) und Dr. Josef Unterweger die wesentlichen Aspekte der Neuregelung der Absetzbarkeit von Spenden vor.... weiter
 
19.03.2009 | Non Profit Organisationen

Steuerreform 2009: Mehr Geld für Lohnsteuerzahler

Die Steuerreform 2009 wurde beschlossen! Lohnsteuerzahler werden durch Tarifsenkungen rückwirkend mit Jahresbeginn entlastet und erhalten die als „Ostergeld“ versprochene Steuergutschrift für die ersten Monate des Jahres 2009 spätestens Mitte des Jahres ausbezahlt.... weiter
 
29.01.2009 | Non Profit Organisationen

Antikorruptionsregelung: Eine Gratwanderung

Nach den neuen Antikorruptionsregelungen, die seit 2008 in Kraft getreten sind, empfehlen wir Ihnen, Geschenke an Geschäftspartner sorgfältiger zu prüfen. Denn jetzt steht im Bestechungsfall auch der Geschenkgeber unter Strafandrohung. Straflos bleiben Schenker und Beschenkter, wenn es sich bei der Zuwendung lediglich um einen geringfügigen Vorteil handelt. Und den beziffert der Oberste Gerichtshof in seiner Judikatur mit € 100. Alles darüber hinaus könnte im einen oder anderen Fall Schenker und Beschenkten in den Geruch von Bestechung und Korruption bringen. ... weiter
 
20.01.2009 | Non Profit Organisationen

NEUE Steuerabsetzbarkeit von Spenden

Der brandaktuelle Gesetzesentwurf zur Änderung des Einkommenssteuergesetzes ist in Begutachtung. Dieser enthält auch die Regelungen betreffend der NEUEN Absetzbarkeit von Spenden. Welche Körperschaft, welcher Verein wird davon profitieren? ... weiter
 
19.01.2009 | Non Profit Organisationen

Unabhängige Prüfung bei Vereinen

Die ordnungsgemäße Rechnungslegung von Vereinen hat mehr Aktualität denn je. Welche Formen der Abschlussprüfung gibt es? Es wird zwischen gesetzlicher und freiwilliger Abschlussprüfung unterschieden. Übersteigen die gewöhnlichen Einnahmen oder Ausgaben in zwei aufeinander folgenden Rechnungsjahren € 3,0 Mio. (oder Spenden > € 1,0 Mio.) so ist von Gesetz wegen ab dem folgenden Rechnungsjahr ein erweiteter Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) aufzustellen und überdies eine Abschlussprüfung durch einen Abschlussprüfer verpflichtend. Eine freiwillige Abschlussprüfung kann jederzeit vorgenommen werden, wenn dies die Statuten vorsehen.... weiter
 
15.10.2008 | Non Profit Organisationen

Steuer sparen mit dem Fahrtenbuch

Sowohl für Angestellte als auch für Selbständige gilt: Die genaue, lückenlose und detaillierte Fahrtenbuchführung ermöglicht Ihnen, die mit Ihrem Privatauto beruflich gefahrenen Kilometer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzusetzen. Mit Hilfe des Fahrtenbuches wird ermittelt, welcher Anteil an betrieblichen Fahrten steuerlich geltend gemacht werden kann.... weiter
 
02.10.2008 | Non Profit Organisationen

Do's and Dont's bei der Einberufung von Mitgliederversammlungen

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und regelt grundsätzlich alle Angelegenheiten, die nach der Satzung nicht von einem anderen Vereinsorgan zu regeln sind. In der Mitgliederversammlung bestimmen alle Mitglieder durch ihre Stimmabgabe den Willen des Vereins. Bei ihrer Einberufung sollten Sie folgende Do's and Dont's beachten:... weiter
 
16.09.2008 | Non Profit Organisationen

Mitgliedsbeiträge als Werbungskosten?

Mitgliedsbeiträge stellen eine wichtige Einnahmequelle für Vereine dar und leisten einen bedeutenden Beitrag zur Vereinsfinanzierung. Unterstützen Sie einen Verein in Form von Mitgliedsbeiträgen, werden diese grundsätzlich nicht als Werbungskosten anerkannt.... weiter
 
22.07.2008 | Non Profit Organisationen

Seminar mit Mag. Alexander Perl: Betriebsprüfungsprophylaxe für Vereine

Vereine nehmen aktiv am Wirtschaftsleben teil und stellen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Dieser Umstand ruft die Finanzbehörde auf den Plan, die verfolgt, dass alle Steuerpflichtigen ihre Abgaben gesetzeskonform entrichten. Bereiten Sie sich gemäß dem Motto „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ auf abgabenrechtliche Prüfungen vor. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Analyse der Ist-Situation und der Vorbereitung auf die Prüfung!... weiter
 
01.07.2008 | Non Profit Organisationen

Ist eine Kündigung während des Krankenstandes zulässig?

Immer öfter werden Arbeitnehmer im Krankenstand gekündigt. Dies ist zwar rechtlich gedeckt, allerdings hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung, wenn der Krankenstand länger dauert als die Kündigungsfrist. Natürlich sind solche Entscheidungen aber auch immer eine Frage der moralischen Vertretbarkeit.... weiter
 
10.06.2008 | Non Profit Organisationen

Mehr Geld für Pendler ab Juli 2008

Die Regierung hat als Antwort auf die steigenden Treibstoffpreise ein Paket für Autofahrer geschnürt, mit dem vor allem die Pendler, die am meisten von den hohen Treibstoffpreisen betroffen sind, entlastet werden sollen.... weiter
 
02.06.2008 | Non Profit Organisationen

Ausnahmen bei der Abzugsteuer in Deutschland

Werden Sie als Künstler oder Sportler im Ausland engagiert, wird von Ihren Einnahmen aus der Teilnahme an einer Sportveranstaltung, Ihrem Auftritt bei einem Festival, etc. im Ausland meist die Abzugsteuer abgezogen. Nach der Besteuerung in Ihrem Heimatland, wird diese Abzugsteuer in der Regel auf die inländische Steuer angerechnet.... weiter
 
27.05.2008 | Non Profit Organisationen

Günstiges Sparbuch: Kapitalertragsteuer-Befreiung für Vereine

Nahezu jeder Verein verfügt über Bankguthaben und Sparbücher, um Investitionen tätigen und laufende Vereinsaktivitäten finanzieren zu können. Einkünfte aus diesem Kapitalvermögen, z.B. Zinserträge, etc. unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer von 25 %, die von der Bank einbehalten und an das jeweilige Finanzamt abgeführt wird.... weiter
 
26.05.2008 | Non Profit Organisationen

Seminar mit Mag. Alexander Perl: Rechnungswesen und Controlling für NPOs

Non-Profit-Organisationen (NPOs) leisten einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren des gesellschaftlichen Systems in den vielfältigsten Aufgabenbereichen (Kultur, Sport, Freizeit, Bildung, Forschung, Gesundheit, soziale Dienste, Interessenvertretungen). ... weiter
 
30.04.2008 | Non Profit Organisationen

Neue Steuerfreiheit für Vereine

Das im Dezember beschlossene Abgabensicherungsgesetz 2007 bringt Vereinen steuerliche Vorteile. Es sieht eine Entlastung der Vereine bei der Besteuerung von Gewinnen aus wirtschaftlichen Aktivitäten wie z. B. Kantinen, Festen, etc. vor und schafft mehr Flexibilität bei der Vereinsfinanzierung. Jährlicher Freibetrag: Bisher galt ein jährlicher Freibetrag von € 7.300. Gewinne aus wirtschaftlichen Aktivitäten waren dann steuerpflichtig, wenn diese Obergrenze im Kalenderjahr überschritten wurde.... weiter
 
24.04.2008 | Non Profit Organisationen

Produkthaftung für öffentlich rechtliche Körperschaften?

Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller oder der Importeur für Schäden, die durch das verkaufte Produkt entstehen. Das Gesetz schützt damit Verbraucher, wenn diese durch die Mangelhaftigkeit eines gekauften Produktes Schäden am Körper oder in ihrem Vermögen erleiden. Nicht geschützt sind Schäden und Mängel am verkauften Produkt selbst. In diesem Fall besteht der Schutz durch Gewährleistung und Schadenersatz.... weiter
 
08.04.2008 | Non Profit Organisationen

Meldepflicht löst Erbschafts- und Schenkungssteuer ab

Nachdem im Frühjahr 2007 sowohl Erbschafts- als auch Schenkungssteuer vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben wurden, laufen diese mit Anfang August nun tatsächlich aus: Ab August 2008 ist Erben und Schenken zum Nulltarif möglich! Im Gegenzug werden mit dem neuen Schenkungsmeldegesetz neue Meldepflichten eingeführt. Österreich liegt mit der Aufhebung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer im guten EU-Mittelfeld. Insgesamt gibt es in 16 EU-Mitgliedsstaaten diese Steuer nicht oder nicht mehr, darunter Schweden, Polen und Großbritannien.... weiter
 
31.03.2008 | Non Profit Organisationen

Arbeitsplatzoffensive für Menschen mit Behinderung

Eine zusätzliche Förderung soll die Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung in Schwung bringen und die Integration von behinderten Menschen am Arbeitsmarkt unterstützen. Durch die „Bonusaktion - Aktion 500“ wurde ein neuer Anreiz für die Schaffung weiterer Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen. Ziel des Sozialministeriums sind 500 zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze. Bonusaktion - Aktion 500! Wenn Sie bis Ende Juli 2008 einen Mitarbeiter mit Behinderungen einstellen, erhalten Sie auf Antrag eine monatliche Förderung in Höhe von € 600.... weiter
 
31.03.2008 | Non Profit Organisationen

Selbstanzeige bei Steuerdelikten

Die jüngsten Steuer-Vorfälle in Deutschland zeigen, dass fehlerhafte Selbstanzeigen in Steuerverfahren mehr schaden als nutzen. Werden allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann durch eine Selbstanzeige eine unrichtige Steuererklärung, aber auch eine bewusste Steuerhinterziehung nachträglich bereinigt und damit Straffreiheit erreicht werden. Wie kann ich durch eine Selbstanzeige Straffreiheit erlangen? Angesichts der drastischen Folgen einer Verurteilung aufgrund einer Steuerstraftat bietet eine Selbstanzeige die Möglichkeit, einer Strafe zu entgehen. ... weiter
 
03.03.2008 | Non Profit Organisationen

NPO Jahresevent - Professionelles Vereinsmanagement

Jeder Österreicher ist im Schnitt bei acht Vereinen Mitglied. Vereine sind somit ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor und professionelles Vereinsmanagement erfordert dementsprechende Kenntnisse bei steuer-, abgaben-, haftungs- und personalrechtlichen Fragen. Zudem gewinnt auch bzw. gerade im NPO-Bereich die PR- und Medienarbeit enorm an Bedeutung. Informieren Sie sich über die notwendigen Komponenten für erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit! Ziel der Veranstaltung ist es, ein umfassendes Update aller relevanten Bereiche der Vereinspraxis zu vermitteln und mögliche Zweifelsfragen unmittelbar mit den Experten abzuklären.... weiter
 
03.03.2008 | Non Profit Organisationen

Meldepflichten gegenüber der Vereinsbehörde

Von der Vereinsgründung bis zur laufenden Verwaltung: Vereine sind mit zahlreichen Meldepflichten gegenüber der Vereinsbehörde konfrontiert. Werden diese Meldepflichten nicht eingehalten, drohen Verwaltungsstrafen oder sogar die Auflösung des Vereins. Was interessiert die Vereinbehörde? Die Gründung eines Vereins ist bei der Vereinsbehörde anzuzeigen. Erst nachdem Sie die Errichtungsanzeige eingereicht haben, ist der Verein wirksam entstanden. Mit der Errichtungsanzeige müssen Sie auch die ersten Statuten Ihres Vereins bekannt geben.... weiter
 
05.02.2008 | Non Profit Organisationen

Seminar mit Mag. Alexander Perl: Umsatzsteuer für Vereine - die 10 größten Fallen

Vereine unterliegen im Umsatzsteuerbereich speziellen Regelungen: Leistungen werden ohne Umsatzsteuer, mit begünstigtem Umsatzsteuersatz (10 %) oder zum Normalsteuersatz erbracht. Darüber hinaus genießen Vereine zahlreiche Begünstigungen. Zu den ständigen Änderungen bei der Umsatzsteuer gesellen sich höchstgerichtliche Entscheidungen, die immer wieder den Vereinsbereich beeinflussen. Mag. Alexander Perl, NPO-Experte bei Hübner & Hübner, informiert Vereine im Rahmen seines Seminars am 10. März 2008 über die 10 größten Fallen bei der Umsatzsteuer und gibt Anhand von Praxisfällen und Neuerungen einen Überblick über die wichtigsten umsatzsteuerlichen Bestimmungen für Vereine. Sehen Sie dazu auch unseren Veranstaltungkalender. ... weiter
 
05.02.2008 | Non Profit Organisationen

Führt der Faschingsball zur Steuerpflicht?

Die Faschingssaison steuert Ihrem Höhepunkt entgegen. Auch viele Vereine veranstalten in dieser Zeit Bälle, um mit den Einnahmen die Vereinskasse aufzubessern. Sind die Einnahmen aus dem Faschingsball steuerpflichtig? In der Regel sind Faschingsbälle von kleinen Vereinen von den Mitgliedern organisiert und durchgeführt. Die Einnahmen haben den Charakter von Spenden für den Verein. Die Speisen werden von den Mitgliedern und deren Angehörigen bereitgestellt. Die Unterhaltung erfolgt maximal durch lokale Künstler.... weiter
 
05.02.2008 | Non Profit Organisationen

Neue Vorsorge für Selbständige

Seit rund fünf Jahren gibt es durch die „Abfertigung neu“ eine betriebliche Mitarbeitervorsorge für alle Arbeitnehmer. Mit Jahresbeginn wurde das Gesetz zur „Abfertigung neu“ auf Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte ausgeweitet.... weiter
 
05.02.2008 | Non Profit Organisationen

Meldepflicht für Honorare nicht versäumen!

Sie haben im Jahr 2007 als Unternehmer Honorare an freie Dienstnehmer, Vortragende oder andere steuerpflichtige Leistungserbringer bezahlt? Dann sind Sie möglicherweise verpflichtet, diese Entgelte ihrem Finanzamt zu melden. Durch diese Meldung soll der Finanzbehörde eine Verbindung zwischen den Betriebsausgaben der Auftraggeber und den Einnahmen der Auftragnehmer ermöglicht werden.... weiter
 
05.02.2008 | Non Profit Organisationen

Zusätzliche Informationen in der Umsatzsteuervoranmeldung ab 2008!

Die Neugierde des Fiskus kennt keine Grenzen. Ab Jänner 2008 ändert sich - nach sehr kurzfristiger Ankündigung des Finanzministeriums - das Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung. Damit sind ab der ersten Umsatzsteuervoranmeldung für 2008 zusätzliche Angaben über Kraftfahrzeuge und Gebäude verpflichtend. Vorsteuerbeträge in Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen Unter der neuen Kennzahl 027 sind die Vorsteuerbeträge betreffend KFZ, die in dem Gesamtbetrag der Vorsteuern enthalten sind, aufzuschlüsseln. Im Detail handelt es sich dabei um Vorsteuern in Zusammenhang mit Investitionen in den Fuhrpark und Aufwendungen im Zusammenhang mit KFZ; dazu gehören auch der laufende Betriebsaufwand wie Treibstoff, Versicherung, Reparaturen, Maut, u.a. Vorsteuerbeträge in Zusammenhang mit Gebäuden Unter der neuen Kennzahl 028 sind die Vorsteuerbeträge betreffend Investitionen in Gebäude zusätzlich gesondert anzuführen. Darunter fallen Vorsteuern in Zusammenhang mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden auf eigenem bzw. fremden Grund, Wohn- und Sozialgebäuden auf eigenem bzw. fremden Grund Grund, Grundstückseinrichtungen auf eigenem bzw. fremden Grund, Baulichen Investitionen in fremde (gepachtete) Betriebs- und Geschäftsgebäude sowie Wohn- und Sozialgebäude. Damit sind hier nur Vorsteuern aus der Anschaffung oder Herstellung zu erfassen. Vorsteuern aus reinen Instandhaltungs- oder Instandsetzungsleistungen müssen bei den Gebäuden nicht gesondert ausgewiesen werden. Mögliche Konsequenzen des Nicht-Ausfüllens der neuen KZ Bei Nichteinhaltung dieser Offenlegungsverpflichtung könnten ab 2008 Zwangsstrafen bis zu 5.000 € eingehoben werden. Maßnahmen Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Softwareanbieter in Verbindung zu setzen, um die EDV-technische Lösung (Steuercode, Anlage neuer Vorsteuerkonten) zur Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung aus ihrem Buchhaltungssystem zu klären. Hinweis zur Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung: Wir haben Sie im November letzten Jahres informiert, dass die Finanz die Grenze zur verpflichtenden Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung von 100.000 € auf 30.000 € herabsetzen will. Dazu gibt es eine erfreuliche Nachricht: Die entsprechende Verordnung wurde nicht in Kraft gesetzt, sodass auch im Jahr 2008 unverändert die bisherige Grenze von 100.000 € zu berücksichtigen ist. ... weiter
 
09.01.2008 | Non Profit Organisationen

Neuerungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht 2008

GKK-Anmeldung vor Dienstantritt Mustervorlage für AVISO GSVG Werte 2008 Neuerungen freie Dienstnehmer Neuerungen Arbeitszeitgesetz 2008 ASVG Werte 2008 Wie jedes Jahr, ändern sich auch zu Beginn des nächsten Jahres viele für Sie relevante Beträge in der Sozialversicherung. So steigt zB die monatliche Höchstbeitragsgrundlage ab 1.1.2008 von bisher 3.840 € auf 3.930 €, die Geringfügigkeitsgrenze steigt von bisher 341,16 € auf 349,01 €. Einen Überblick über sämtliche Sozialversicherungswerte finden Sie in der beiliegenden Tabelle. ASVG Geringfügigkeitsgrenze täglich € 26,80 monatlich € 349,01 Grenze für pauschalierte Dienstgeberabgabe   monatlich € 523,52 Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) Laufender Bezug € 3.930,00 Sonderzahlungen € 7.860,00 Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne SZ   € 4.585,00 Jährliche Höchstbeitragsgrundlage   € 55.020,00 Achtung! Die Krankenversicherungsbeiträge werden um 0,15% erhöht. Dabei entfällt bei Angestellten 0,07% auf den Dienstnehmer und 0,08% auf den Dienstgeber. Bei Arbeitern trägt der Dienstgeber die gesamte Erhöhung. Weiters wird der IE-Beitrag von 0,7% auf 0,55% gesenkt. Lohnnebenkosten zusätzlich zur SV DB 4,5% Kommunalsteuer 3% DGA/Woche/DN € 0,72 DZ (Szbg.) 0,43% DZ (Vbg.) 0,39% DZ (Stmk., Ktn.) 0,41% DZ (NÖ) 0,42% DZ (OÖ) 0,36% DZ (Wien) 0,40% DZ (Bgld., T) 0,44% Beachten Sie bitte, dass bei DB, DZ und Kommunalsteuer bei einer Gesamtlohnsumme von insgesamt maximal € 1.460,00 der Freibetrag in Höhe von € 1.095,00 abgezogen werden kann. Nur eine dabei verbleibende Differenz ist dem DB, DZ und der Kommunalsteuer zu unterziehen. Liegt die Gesamtlohnsumme unter € 1.095,00 dann fällt kein DB, DZ oder Kommunalsteuer an. ... weiter
 
08.01.2008 | Non Profit Organisationen

Weihnachtszeit ist Spendenzeit

Spenden sind für Unternehmer vor allem in der Weihnachtszeit ein beliebtes Mittel um ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit diese Spenden von der Steuerbemessungsgrundlage abgesetzt werden können. Charity mit Steuerspareffekt Grundsätzlich sind Spenden in Österreich nicht abzugsfähig! Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen können Spenden als Betriebsausgabe abgezogen werden: Abzugsfähig sind Spenden zur Durchführung von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung, wenn sie ganz bestimmten Organisationen (zB Universitäten) zukommen. Außerdem wird mit Bescheid bestimmten Organisationen die Eigenschaft als begünstigter Spendenempfänger zuerkannt. Die vollständige Liste kann unter www.bmf.gv.at abgerufen werden. Unabhängig vom Einsatz der Spende können Spenden an bestimmte Organisationen (zB öffentliche Museen) jedenfalls abgezogen werden. Zur Unterstützung von Katastrophenfällen sind Spenden dann abzugsfähig, wenn sie der Werbung dienen. ... weiter
 
08.01.2008 | Non Profit Organisationen

Erhöhung der Größenklassen: Was sich für Sie ändern wird

Mit dem Entwurf des Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sollen unter anderem die Größenklassen für Kapitalgesellschaften und die größenabhängigen Befreiungen von der Konzernabschlusspflicht beschlossen werden. Änderung der Größenklassen Von der geplanten Gesetzesänderung profitieren insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die trotz Überschreiten (zwei von drei Merkmalen) der alten Schwellenwerte nun weiterhin als kleine Kapitalgesellschaften qualifiziert werden und deshalb weiterhin diverse Erleichterungen genießen. Die Erleichterungen betreffen insbesondere die Abschlusserstellungs-, Abschlussprüfungs- und Offenlegungspflichten: Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind nur dann abschlussprüfungspflichtig, wenn sie auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Bestellung eines Aufsichtrats verpflichtet sind. Beim Firmenbuch sind nur verkürzte Unterlagen (Bilanztableau und verkürzter Anhang) einzureichen. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts ausgenommen. Bei den Größenklassen des § 221 UGB ändern sich nur die Schwellenwerte bei der Bilanzsumme und den Umsatzerlösen. Die Anzahl der Arbeitnehmer bleibt unverändert: Merkmale kleine Kapitalgesellschaft (Obergrenze)   Bisher (EUR) Geplant (EUR) Bilanzsumme 3,65 Mio 4,40 Mio Umsatzerlöse 7,30 Mio 8,80 Mio Jahresdurchschnitt Arbeitnehmer 50 50 Merkmale mittelgroße Kapitalgesellschaft (Obergrenze)   Bisher (EUR) Geplant (EUR) Bilanzsumme 14,60 Mio 17,50 Mio Umsatzerlöse 29,20 Mio 35,00 Mio Jahresdurchschnitt Arbeitnehmer 250 250 Befreiung vom Konzernabschluss In § 246 UGB sollen sich die Größenmerkmale, bei deren Unterschreiten (zwei von drei Merkmalen) ein Mutterunternehmen von der Pflicht einen Konzernabschluss aufzustellen befreit wird, ändern: Bruttomethode (Jahresabschluss Mutter- und Tochterunternehmen kumuliert)   Bisher (EUR) Geplant (EUR) Bilanzsumme 17,52 Mio 21,00 Mio Umsatzerlöse 35,04 Mio 42,00 Mio Jahresdurchschnitt Arbeitnehmer 250 250 Nettomethode (Konzernabschluss)   Bisher (EUR) Geplant (EUR) Bilanzsumme 14,60 Mio 17,50 Mio Umsatzerlöse 29,20 Mio 35,00 Mio Jahresdurchschnitt Arbeitnehmer 250 250 ... weiter
 
08.01.2008 | Non Profit Organisationen

Mit dem PKW zum Punschen: Kein Steuerabzug für PKW-Schaden

Für viele gehört das Punschen ebenso zu Weihnachten wie Adventskranz und Weihnachtsbaum. Doch was, wenn sich auf dem Weg zu Ihrem Lieblingspunschstand ein Unfall ereignet. Oder wenn gar der Wagen gestohlen wird. Zeigt sich der Fiskus kulant oder verwehrt er Ihnen den Abzug des Schadens als Betriebsausgabe? Keine Betriebsausgabe bei Privatfahrten Wird ein im Betriebsvermögen befindlicher PKW während einer Privatfahrt gestohlen oder beschädigt, so zählt die Wertminderung nicht als Betriebsausgabe. Ausschlaggebend für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist nämlich die betriebliche Veranlassung. Diese ist nach Meinung des Fiskus selbst dann nicht gegeben, wenn man eine betrieblich veranlasste Fahrt für einen „privaten Umweg“ nutzt. Der betriebliche Charakter ist nämlich für die Zeit des Umweges unterbrochen. Im Dienst Anders zu beurteilen ist hingegen der Fall, wenn ein privater PKW auf einer mehrtägigen Dienstreise entwendet oder beschädigt wird. Hier erfolgt eine Zurechnung zur Berufssphäre selbst dann, wenn sich der Schaden während einer Übernachtung ereignet hat. In diesem Fall dauert der berufliche Einsatz des PKW bis zur Beendigung der Dienstreise fort. Eine berufliche Veranlassung kann auch gegeben sein, wenn das Fahrzeug eines Arbeitnehmers nahezu ausschließlich beruflich genutzt und vor der eigenen Wohnung abgestellt wird. Das Abstellen vor der eigenen Wohnung zählt nicht als privat veranlasst, weil die ganz geringfügige Nutzung zu privaten Zwecken im Gesamtbild zu vernachlässigen ist. Ein möglicher Schaden wäre somit abzugsfähig. Kein Steuerabzug beim Punschen Zusammenfassend kann man somit festhalten, dass Punschtrinken am Weihnachtsmarkt auch dann nicht der Berufssphäre zuzurechnen ist, wenn man mit dem Firmen-PKW dorthin fährt. Schlafen kann hingegen betrieblich veranlasst sein, wenn man es während einer Dienstreise tut. Wird bei einer dieser „Tätigkeiten“ der PKW gestohlen oder beschädigt, hat dies unterschiedliche steuerliche Folgen. ... weiter
 
08.01.2008 | Non Profit Organisationen

Können Zufallsgewinne die Gemeinnützigkeit gefährden?

Die Gemeinnützigkeit ist einem Verein lieb und teuer. Hängen doch die steuerlichen Privilegien des gemeinnützigen Vereins von ihr ab. Sie zu gefährden, kann ihm deshalb teuer zu stehen kommen. Inwieweit Zufallsgewinne eine Gefährdung darstellen, wird im Folgenden beleuchtet. Was ist ein Zufallsgewinn? Von einem Zufallsgewinn geht die Finanz dann aus, wenn nicht regelmäßig und nachhaltig Gewinne erwirtschaftet werden. Dies geschieht zB wenn ein Sportverein die Einrichtung der Kantine verkauft, oder ein Kulturverein alte Kostüme verkauft und dabei einen Veräußerungsgewinn erzielt. Wie wirkt sich ein Zufallsgewinn auf die Gemeinnützigkeit aus? Ein gemeinnütziger Verein ist nur im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs steuerpflichtig. Ein solcher Betrieb liegt allerdings nur bei einer nachhaltigen Betätigung vor. Genau dieses Kriterium ist aber im Rahmen eines Zufallsgewinns nicht erfüllt. Der einmalige Verkauf von zB Möbeln oder Kostümen durch einen gemeinnützigen Verein schadet daher der Gemeinnützigkeit nicht. Muss ein Zufallsgewinn mit Umsatzsteuer belastet werden? Nein! Auch die Unternehmereigenschaft und damit die Pflicht Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, richtet sich nach der Nachhaltigkeit der Tätigkeit. Das Erzielen eines Zufallsgewinns im Rahmen eines einmaligen Verkaufs kann nicht als nachhaltige Tätigkeit betrachtet werden. Ein solcher Verkauf unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer und hat auch keine steuerlichen Auswirkungen auf die anderen Tätigkeiten des Vereins. Aber Achtung! Wer viermal jährlich auf einem Möbelbazar Möbel verkauft, erzielt keine Zufallsgewinne mehr. Vielmehr liegt in diesem Fall eine steuerlich relevante nachhaltige Tätigkeit vor. Alleine die Absicht nachhaltig tätig zu werden reicht, um steuerliche Folgen auszulösen. ... weiter
 
08.01.2008 | Non Profit Organisationen

Auslandsleasing von PKWs: Die unendliche Geschichte

Leasen Sie Ihren Firmen-PKW beispielsweise in Deutschland, so sieht das österreichische Steuerrecht eine sog. „Eigenverbrauchsbesteuerung“ vor. In Deutschland können Sie sich die Vorsteuer für Ihre Leasingraten zwar rückerstatten lassen. in Österreich müssen Sie diese Leasingraten jedoch der Umsatzsteuer unterwerfen und an das Finanzamt abführen. Verlängerung bis 2011 Die derzeitige Regelung wird von der EU-Kommission als nicht EU-rechtskonform beurteilt; in Folge hat sie bereits Ende 2006 eine Stellungnahme an Österreich gerichtet und Klage beim EuGH eingebracht. Das Finanzministerium, kurz BMF, zeigt sich davon offenbar unbeeindruckt und verlängert neuerlich die Eigenverbrauchsbesteuerung im neuen Abgabensicherungsgesetz, das derzeit als Regierungsvorlage vorliegt; und zwar auf Ende 2010. Der Hintergrund: Das Finanzministerium rechnet damit, dass es bald zu einer EU-weiten Änderung der Leistungsortbestimmung beim Leasing kommt; künftig soll – so die Hoffnung des BMF – die deutsche Leasinggesellschaft nicht mehr am Unternehmerort, sondern am Empfängerort steuerpflichtig werden. Dadurch würde es durch das reverse charge –System zum Übergang der Steuerpflicht auf den österreichischen Unternehmer kommen, der sich seinerseits die Vorsteuer für PKW-Leasing nicht holen kann. Diese EU-weite Änderung würde das Leasen von PKWs im Ausland obsolet machen. Derzeit beraten die EU-Finanzminister über diese Neuerung. Erst im Dezember könnte es zu einer Einigung kommen. Ob sich also die Hoffnung des BMF bewahrheitet, bleibt abzuwarten. Gute Chance bei Berufung Aufgrund der voraussichtlichen EU-Widrigkeit der Eigenverbrauchsbesteuerung bestehen gute Chancen, in einem eventuellen Berufungsverfahren gegen die Eigenverbrauchsbesteuerung vorzugehen. ... weiter
 
07.01.2008 | Non Profit Organisationen

Steuersparen mit Immobilien – geht das?

Immobilieninvestitionen stehen hoch im Kurs. Unter anderem auch bei vielen Ärzten, die oft eine hohe Affinität zu Liegenschaften haben. Attraktiv sind Immobilien vor allem durch ihrer Wertbeständigkeit und Inflationssicherheit. Da weiß man eben, was man hat. Immobilieninvestitionen können in unterschiedlicher Form durchgeführt werden, die sich unter anderem auch in den steuerlichen Konsequenzen unterscheiden. Direktinvestitionen können im Wege einer Vorsorgewohnung oder auch als Bauherrenmodell durchgeführt werden. Vorsorgewohnung: Gut versorgt in die Zukunft Eine Vorsorgewohnung kann dem Käufer erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Diese ergeben sich vor allem daraus, dass der Erwerber steuerlich zum Unternehmer wird und die Einnahmen und Aufwendungen für die Wohnung mit den Einkünften aus anderen Einkunftsarten "quergerechnet" werden können. Für die Absicherung des steuerlichen Konzepts ist eine nachvollziehbare und glaubwürdige Prognoserechnung zu erstellen, die die steuerlichen Ergebnisse zeigt und den rechnerischen Nachweis erbringt, dass mit der Vorsorgewohnung binnen 20 Jahren ein wirtschaftlicher Gewinn erzielt werden kann. Wird dieses Ziel nicht erreicht bzw. wird die Liegenschaft vor Erreichen des Gesamtüberschusses veräußert oder die Vermietung aufgegeben, droht eine Aberkennung der Verluste. Drum prüfe, wer sich ewig – bzw. zumindest auf 20 Jahre – binde! Herr am Bau Bauherrenmodelle unterscheiden sich von Vorsorgewohnungen dadurch, dass nicht eine einzelne Eigentumswohnung angeschafft, sondern gemeinsam mit anderen Miteigentümern ein Mietenpool mit Risikostreuung gebildet wird. Hohe Anfangsverluste in der Bauphase, die sich durch die Sofortabsetzung oder beschleunigte Abschreibung von Investitions- und anderen Projektkosten ergeben, können vom „Anleger“ genutzt und mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden. Das alles freilich unter einer Bedingung: Der Investor muss „Bauherrn“eigenschaften erfüllen und das wirtschaftliche Risiko tragen. Und hierbei zeigt sich die Finanz wenig kulant – ein strenger Anforderungskatalog wird an den „Bauherrn“ gestellt, der sicherstellt, dass das Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr des Steuerpflichtigen hergestellt wird: Die Leistungen der Unternehmer, die die baulichen Maßnahmen tatsächlich ausführen, müssen dem Steuerpflichtigen gegenüber aufgeschlüsselt sein. Im Falle einer Fixpreis- oder einer Höchstpreisgarantie darf nicht ausgeschlossen sein, dass Preisunterschiede, die durch den Steuerpflichtigen selbst oder durch Gesetze, Verordnungen bzw. durch behördliche Anordnungen verursacht sind, auf Rechnung des Steuerpflichtigen gehen. Mit der tatsächlichen Bauausführung darf erst nach der Anschaffung des Grund und Bodens bzw. – im Falle baulicher Maßnahmen an einem bereits bestehenden Objekt – des Gebäudes begonnen werden. Und noch eine Anforderung wird seit geraumer Zeit an den angehenden Bauherrn gestellt: Er muss nachweisen, dass für die geplante Investition auch andere (!) Gründe neben den steuerlichen Vorteilen sprechen. Fazit Nicht nur die Baubehörden pochen auf umfangreiche Auflagen. Auch die Finanz fordert die Einhaltung genau definierter Spielregel. Und die gilt es strikt einzuhalten – egal für welches Immobilieninvestment man sich entscheidet. ... weiter
 
07.01.2008 | Non Profit Organisationen

Glück im Unglück: Wie Sie Ihre Spekulationsverluste nutzen können

Das Pech bei Aktieninvestments kann unter Umständen steuerlich abgeschrieben werden. Allerdings können die Spekulationsverluste nur gegen steuerpflichtige Spekulationsgewinne aufgerechnet werden. In letzter Zeit hatten viele Anleger nicht zu lachen. Speziell die Inhaber eines einst gut beleumundeten Wertpapiers fanden sich in der Bredouille. Sie verloren binnen vier Monaten die Hälfte ihres Investments. Zur Schadensbegrenzung ein kleiner Denkanstoß: Unter gewissen Umständen sind diese Verluste gegen andere Erträge gegenzurechnen. Im Prinzip erlaubt der Fiskus das Aufrechnen eines Spekulationsverlusts gegen den steuerpflichtigen Gewinn aus einem anderen Spekulationsgeschäft, sofern diese im gleichen Steuerjahr anfallen. Der gesetzestreue Bürger wird in den Augen des Finanzamts zum Spekulanten, wenn er bestimmte Werte binnen bestimmter Fristen kauft und dann wieder verkauft. Dabei kennt das Einkommensteuergesetz bei den Spekulationsgeschäften zwei Fristen: Bei Liegenschaften beträgt die Spekulationsfrist im Regelfall zehn Jahre. In allen anderen Fällen, wie zum Beispiel bei Autos, Schmuck, Antiquitäten und insbesondere auch für alle Kapitalanlagen wie Aktien, Anleihen, et cetera, beträgt die Spekulationsfrist ein Jahr. ... weiter
 
07.01.2008 | Non Profit Organisationen

Die GmbH und ihr privates Vermögen

Kaum zu glauben, aber wahr. Auch eine GmbH kann eine Privatsphäre haben und damit steuerliches Privatvermögen besitzen. Jedenfalls nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs. Damit verbunden sind allerdings steuerliche Nachteile. Denn private Ausgaben haben die Finanz leider noch nie interessiert. Wird daher Vermögen der privaten Sphäre einer Gesellschaft zugerechnet, sind die damit verbundenen Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig. Besonders gut lässt sich das anhand eines Gebäudes veranschaulichen. Wann ist ein Gebäude als Betriebsvermögen der GmbH zu betrachten? Zu allererst muss unterschieden werden, ob das Gebäude jederzeit im Betrieb der GmbH (zB durch Vermietung) eingesetzt werden kann, oder ob das Gebäude seiner Erscheinung nach für die private Nutzung der Gesellschafter bestimmt ist. Im ersten Fall liegt jedenfalls Betriebsvermögen vor, selbst wenn das Gebäude an die Gesellschafter vermietet wird. Der Mietzins ist allerdings auf seine Fremdüblichkeit zu untersuchen. Ist dieser unangemessen niedrig, kommt es zum Ansatz von fremdüblichen Betriebseinnahmen durch das Finanzamt (Mietzins im Rahmen einer verdeckten Ausschüttung) bei der GmbH. Wann ist ein Gebäude als Privatvermögen der GmbH zu betrachten? Nur wenn das Gebäude seiner Erscheinung nach für die private Nutzung der Gesellschafter bestimmt ist (zB speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestellt), kann das Gebäude dem steuerlichen Privatvermögen der GmbH zugeordnet werden. Dies allerdings auch nur dann, wenn die Gesellschaft das Gebäude zu nicht fremdüblichen Bedingungen an den Gesellschafter vermietet. Liegt Privatvermögen der GmbH vor, hat das unangenehme Folgen: keine Abschreibung in der GmbH Zinsen für Fremdkapital zur Finanzierung sind nicht abzugsfähig Betriebskosten des Gebäudes sind keine steuerlichen Aufwendungen der GmbH ... weiter
 
07.01.2008 | Non Profit Organisationen

Umsatzsteuervoranmeldung ab 2008 verschärft!

Ab nächstem Jahr sind möglicherweise bedeutend mehr Unternehmer als bisher verpflichtet, Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Die Umsatzgrenze, ab der die UVAs abgeben werden müssen, soll nämlich drastisch gesenkt werden. Status Quo Derzeit sind Unternehmen, deren Umsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr EUR 100.000,-- überstiegen haben, verpflichtet, monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt zu übermitteln. Die Einreichung hat elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen. Wird diese Grenze nicht überschritten, entfällt die Verpflichtung einer monatlichen Meldung, die fristgerechte Zahlung der Umsatzsteuer-Zahllast ist ausreichend. Welche Verschärfungen sind ab 2008 zu erwarten? Das Finanzministerium plant, diese Grenze auf EUR 30.000,-- zu senken. Die neue Umsatzgrenze soll ab dem Meldezeitraum Jänner 2008 gelten. Maßgeblich sind die Umsätze des Vorjahres – die Neuregelung trifft daher alle jene Unternehmen, die im Jahr 2007 die neue Grenze von EUR 30.000,-- überschritten haben. Und was müssen Sie zusätzlich noch beachten? Die Senkung der Umsatzgrenze wirkt sich nicht nur auf die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung aus. Auch die Kommunalsteuererklärung, die Zusammenfassende Meldung sowie die Jahreserklärungen im Bereich der Ertragsteuern sind elektronisch einzureichen. Die entsprechende Verordnung des Ministeriums befindet sich noch in der Begutachtungsphase. Wir informieren Sie umgehend nach Vorliegen einer endgültigen Entscheidung. ... weiter
 
07.01.2008 | Non Profit Organisationen

Kosten für Ihre freien Dienstnehmer steigen ab 2008

Wenn Sie freie Dienstnehmer engagieren, müssen Sie ab nächstem Jahr mit einer Teuerungswelle rechnen. Ab Beginn des nächsten Jahres kommen nämlich zusätzliche Kosten auf Sie als Dienstgeber zu. Der Grund: Freie Dienstnehmer sind dann arbeitslosenversichert, fallen in die Abfertigung neu und haben Anspruch auf Zahlungen aus dem Insolvenz-Entgelt-Sicherungsfond NEU: Arbeitslosenversicherung Freie Dienstnehmer werden mit 1.1. 2008 in die Arbeitslosenversicherung miteinbezogen. Die Kosten von 6,0% werden zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer geteilt, sodass für beide Seiten ein Arbeitslosenversicherungsbeitrag von 3,0% entsteht. NEU: Abfertigungsähnliche betriebliche Vorsorge Freie Dienstnehmer werden mit 1.1.2008 in das BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter und Selbständigenvorsorgegesetz) einbezogen. Es werden daher 1,53% des monatlichen Entgelts der Beitragsgrundlage von der Sozialversicherung eingehoben und and die Mitarbeitervorsorgekasse weitergeleitet. NEU: Insolvenz-Entgeltsicherung Freie Dienstnehmer werden mit 1.1.2008 in das IESG (Insolvenzentgeltsicherungsgesetz) miteinbezogen. Das bedeutet, dass der Dienstgeber einen Beitrag von 0,55% der Beitragsgrundlage als Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz zu leisten hat. Zusammenfassung der zusätzliche Kosten für Sie als Dienstgeber AlVG - 3% (bis zur Höchstbeitragsgrundlage) MVK - 1,53% IESG - 0,55 % (bis zur Höchstbeitragsgrundlage) ... weiter
 
07.01.2008 | Non Profit Organisationen

Vereine erwerben Waren aus EU-Mitgliedsländern

Wie wird diese Warenbewegung umsatzsteuerlich gesehen? Es liegt ein sogenannter innergemeinschaftlicher Erwerb vor. D.h. ein Unternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat liefert einen Gegenstand nach Österreich. Betroffen von den Bestimmungen zum innergemeinschaftlichen Erwerb sind grundsätzlich alle Unternehmer und alle juristischen Personen, auch wenn sie nicht als Unternehmer anzusehen sind. D.h. auch sämtliche Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts fallen unter diese Regelung. Was sind die Folgen? Liegt ein solcher innergemeinschaftlicher Erwerb vor, muss der Verein die fällige österreichische Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt abführen. Der Lieferant hat die Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen. Zu beachten ist, dass dies auch jene Vereine trifft, die ansonsten keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Der erwerbende Verein muss die Umsatzsteuer (Erwerbsteuer) abführen und kann sich diese in der Regel nicht als Vorsteuer zurückholen. Beispiel: Ein gemeinnütziger Kulturverein kauft Bühnenausstattung aus Italien und bekommt diese mit der Bahn aus Italien geliefert. Der Verein ist grundsätzlich verpflichtet die Umsatzsteuer (= Erwerbsteuer) an das zuständige Finanzamt abzuführen (aber beachte nachstehende Ausnahmen!). Gibt es Ausnahmen? Für bestimmte Geschäfte ist keine Erwerbsteuer abzuführen. Die Voraussetzungen (sog. Erwerbsschwelle) dafür sind: Unternehmer mit nur unecht befreiten Umsätzen (z.B. gemeinnütziger Sportverein) oder Juristische Person für den nichtunternehmerischen Bereich (z.B. ideeller Vereinsbereich) und Gesamtbetrag der Entgelte übersteigt nicht € 11.000 (im vorangegangenen Jahr und im laufenden Jahr bisher) Achtung! Ausnahme von der Ausnahme! Auf die Anwendung der Erwerbsschwelle kann verzichtet werden. Dies ist zu empfehlen, wenn der Steuersatz im Herkunftsland über dem österreichischen liegt (siehe beiliegende Tabelle). Die Ausnahme vom innergemeinschaftlichen Erwerb mittels Erwerbsschwelle gilt nicht bei neuen Fahrzeugen und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren (insb. alkoholische Getränke und Tabakwaren). Aufgrund der komplexen Regelung der Ausnahmen, sowie der unterschiedlichen Umsatzsteuersätze innerhalb der EU, die aus der beiliegenden Tabelle ersichtlich sind, ergeben sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten bei der Lieferung von Gegenständen aus einem anderen Mitgliedstaat. ... weiter
 
07.01.2008 | Non Profit Organisationen

Schiedsgericht und ordentliches Gericht – eine Frage der Zeit

Wie bereits im August Newsletter berichtet, sind Streitigkeiten in Vereinen vor dem Gang zu Gericht vor einer Schlichtungsstelle auszutragen. Meist sehen Vereinsstatuten die Bildung eines Schiedsgerichts zur Streitbeilegung vor. Erst nach Ablauf von 6 Monaten ab Anruf der Schlichtungsstelle, bzw sofort ab Entscheidung (wenn diese früher erfolgt) kann der Streit vor einem ordentlichen Gericht ausgetragen werden. Das Schiedsgericht hat damit für seine Entscheidung 6 Monate Zeit. Aber: Einjahresfrist für Beschlüsse von Vereinsorganen Beschlüsse von Vereinsorganen (z.B. Vorstandsbeschlüsse) sind grundsätzlich bis zu 1 Jahr nach dem Beschluss gerichtlich anfechtbar. Bevor das ordentliche Gericht angerufen werden kann, muss allerdings auch hier das vereinsinterne Schiedsgericht mit dem Streit betraut werden. Wird das Schiedsgericht angerufen ist allerdings der Gang vor ein ordentliches Gericht für mindestens 6 Monate unmöglich, außer das Schiedsgericht entscheidet früher. Frage: Was passiert, wenn 1 Jahr nach dem streitigen Vereinsbeschluss das Schiedsgericht immer noch nicht entschieden hat und dabei die 6 Monate Frist seit Anrufung des Schiedsgerichts noch nicht abgelaufen ist? Fazit: Hemmung der Frist Das OLG Wien hat kürzlich entschieden, dass die Frist für die Anrufung eines ordentlichen Gerichts durch die Anrufung des Schiedsgerichts gehemmt wird. Dies bedeutet, dass die 1-Jahres-Frist für die Dauer des Schiedsverfahrens angehalten wird und erst nach Beendigung des Schiedsverfahrens weiterläuft. Es ist damit jedenfalls möglich Beschlüsse von Vereinsorganen auch nach der Entscheidung der Schlichtungsstelle bei Gericht anzufechten. Dies auch unabhängig von der Dauer des Schiedsverfahrens. ... weiter
 
07.01.2008 | Non Profit Organisationen

Ehegattin als Dienstnehmer oder Sohn als Mieter – geht das?

Ob Dienstverhältnis, Werkvertrag, Mietvereinbarung oder Darlehensgewährung - Leistungsbeziehungen innerhalb der Familie werden vom Finanzamt immer besonders kritisch gesehen. Steuerlich anerkannt werden Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen nur dann, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind: die Vereinbarung muss einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, der Vertrag muss nach außen hinreichend zum Ausdruck kommen, weil sonst steuerliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden können (Schriftlichkeit!) und der Vertrag wäre auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden. Welche wesentlichen Punkte sind daher bei der Gestaltung solcher Verträge jedenfalls zu berücksichtigen? Ein Dienstvertrag zwischen nahen Angehörigen sollte eine klare Beschreibung des Aufgabenbereichs und Zeitaufwands sowie die kollektivvertragliche Einstufung enthalten. Die Höhe der Entlohnung sollte neben der Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit auch die Einstufung der übrigen Mitarbeiter berücksichtigen. Darlehensverhältnisse müssen klare Kündigungs-, Tilgungs- und Zinszahlungsvereinbarungen enthalten. Auch die Besicherung des Darlehens unter Berücksichtigung der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers ist für die Beurteilung der Fremdüblichkeit wesentlich. Bei einem Werkvertrag ist es notwendig, die Leistungen exakt zu beschreiben und den Leistungszeitpunkt sowie das hiefür vereinbarte Entgelt ausreichend zu konkretisieren. Ein Mietvertrag im Familienkreis sollte jedenfalls folgende Punkte enthalten: eine genaue Bezeichnung des Mietgegenstands, den zeitlichen Geltungsbereich des Vertrags, die Höhe der Miete, Wertsicherungsklauseln, eine Vereinbarung über Instandhaltungspflichten und Mieterinvestitionen sowie über die Bezahlung der Betriebskosten. Über die optimale Vertragsgestaltung innerhalb der Familie beraten wir Sie gerne. ... weiter
 
07.01.2008 | Non Profit Organisationen

Abfertigung ab 2008 auch für Selbständige!

Seit rund fünf Jahren gibt es für Arbeitnehmer bereits die „Abfertigung neu“. Mit diesem Modell wurde für alle unselbständig Beschäftigten neben der gesetzlichen Pensionsversicherung ein zweites Standbein zur Altersvorsorge geschaffen. Von diesem Vorsorgemodell konnten alle übrigen Erwerbstätigen bisher nur träumen. Diese Benachteiligung soll ab dem kommenden Jahr endgültig beseitigt werden. Welche Möglichkeiten der Abfertigung soll es ab 2008 für Selbständige geben? Ein Gesetzesentwurf sieht folgendes vor: Freie Dienstnehmer werden in die bestehende betriebliche Mitarbeitervorsorge miteinbezogen, die Beiträge dazu zahlt der Auftraggeber. Für Gewerbetreibende und Neue Selbständige ist die „Abfertigung neu“ verpflichtend. Freiberufler und Bauern können innerhalb eines halben Jahres entscheiden, dem neuen Modell beizutreten. Ein späterer Eintritt ist nicht mehr möglich. Welche Vorteile bringt das neue Vorsorgemodell für Selbständige? Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden als Betriebsausgabe anerkannt. Erträge, die aus den veranlagten Beträgen erzielt werden, sind von der Kapitalertragsteuer befreit. Im Falle der einmaligen Auszahlung der Abfertigung wird der angesparte Betrag mit nur sechs Prozent besteuert. Erfolgt die Auszahlung in Rentenform, so entfällt die Besteuerung zur Gänze. Können Selbständige künftig auch Arbeitslosengeld beziehen? Neben dem betrieblichen Vorsorgemodell ist auch eine Arbeitslosenversicherung für Selbständige in Vorbereitung. Für freie Dienstnehmer soll diese soziale Absicherung ab dem Jahr 2008 verpflichtend eingeführt werden. Ein Jahr später können auch Selbständige, allerdings auf freiwilliger Basis, die Möglichkeit einer Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. ... weiter
 
07.01.2008 | Non Profit Organisationen

Sind die Einnahmen aus einer Punschhütte steuerpflichtig?

Viele Vereine beteiligen sich in Form von Punschhütten an Weihnachtsmärkten. Die Mitglieder des Vereins betreuen diese meist unentgeltlich. Dabei werden häufig Überschüsse erzielt, die der Finanzierung des Vereins dienen. Es stellt sich die Frage, inwieweit diese Überschüsse steuerpflichtige Einnahmen des Vereins darstellen. Unterstützung für die Punschhütte Erhält der Verein Gegenstände für den Betrieb der Punschhütte unentgeltlich zugewendet (zB ein Ofen, Punschkonzentrat, Wasser), liegen keine steuerpflichtigen Einnahmen vor. Wird dem Verein daher die Punschhütte von der Gemeinde unentgeltlich überlassen, liegt eine nicht steuerpflichtige Spende an den Verein vor. Einnahmen aus der Punschhütte In der Regel ergibt sich aus dem Verkauf von Punsch ein Einnahmenüberschuss, der zur Finanzierung des Vereins beitragen soll. Werden dabei lediglich gesammelte oder gespendete Gegenstände verkauft und ist der Spendensammelzweck eindeutig erkennbar, liegt grundsätzlich ein steuerpflichtiger Betrieb vor. Da die Einnahmen in diesem Fall allerdings nicht als echte Gegenleistung (sondern vielmehr als Spende an den Verein) anzusehen sind, betrachtet die Finanzverwaltung Gewinne aus dem Betrieb solch einer Punschhütte als Zufallsgewinne. Diese sind daher nicht steuerpflichtig. Verkauft der Verein allerdings mehrmals im Jahr selbst erstellten Punsch, dessen Zutaten nicht gespendet wurden, so liegt ein begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb vor. Konsequenz: Die Einnahmen aus diesem Betrieb unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer. Entscheidendes Kriterium ist daher einerseits die mehrmalige Ausübung, sowie andererseits die Art der verkauften Gegenstände. ... weiter
 
28.12.2007 | Non Profit Organisationen

Finanz fordert zusätzliche Informationen in UVA ab 1.1.2008

Ab Jänner 2008 ändert sich - nach sehr kurzfristiger Ankündigung des Ministeriums - das Formular für die Umsatzsteuer- voranmeldung. Damit sind für Sie ab der ersten UVA für 2008 zusätzliche Angaben verpflichtend. Im Folgenden informieren wir über die Neuerungen, die Sie ab 1.1. berücksichtigen sollten, wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst führen. Falls Ihre Buchhaltung von Hübner & Hübner geführt wird, erstellen wir selbstverständlich automatisch die „neue“ UVA für Sie. Vorsteuerbeträge in Zusammenhang mit KFZ Unter der neuen Kz 027 sind die Vorsteuerbeträge betreffend KFZ, die in dem Gesamtbetrag der Vorsteuern enthalten sind, aufzuschlüsseln. Im Detail handelt es sich dabei um Vorsteuern in Zusammenhang mit Investitionen (dh Anschaffungen) in den Fuhrpark (laut Einheitskontenrahmen unter 063 „PKW" und 064 „LKW") und Aufwendungen im Zusammenhang mit Kfz (laut Einheitskontenrahmen unter 732-733 „Kfz-Aufwand" und 744-747 „Leasingaufwand"); dazu gehören auch der laufende Betriebsaufwand wie Treibstoff, Versicherung, Reparaturen, Maut, uvam. Vorsteuerbeträge in Zusammenhang mit Gebäuden Unter der neuen Kz 028 sind die Vorsteuerbeträge betreffend Investitionen in Gebäude (nach dem Einheitskontenrahmen 030-037) zusätzlich gesondert anzuführen. Darunter fallen Vorsteuern im Zusammenhang mit Betriebs- und Geschäftsgebäude auf eigenem bzw. fremden Grund, Wohn- und Sozialgebäude auf eigenem bzw. fremden Grund, Grundstückseinrichtungen auf eigenem bzw. fremden Grund, Bauliche Investitionen in fremde (gepachtete) Betriebs- und Geschäftsgebäuden sowie Wohn- und Sozialgebäude. Damit sind hier nur Vorsteuern aus der Anschaffung oder Herstellung zu erfassen, bzw solche Aufwendungen, die bilanziell zu aktivieren sind. Folglich brauchen Vorsteuern aus reinen Instandhaltungs- oder Instandsetzungsleistungen nicht angegeben zu werden. Falls Sie Ihre Buchhaltung selbst führen, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Softwareanbieter in Verbindung zu setzen, um die EDV-technische Lösung (Steuercode, Anlage neuer Vorsteuerkonten) zur Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung aus Ihrem Buchhaltungssystem zu klären. ... weiter
 
 

 
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