
Vereine unterliegen im Umsatzsteuerbereich speziellen Regelungen: Leistungen werden ohne Umsatzsteuer, mit begünstigtem Umsatzsteuersatz (10 %) oder zum Normalsteuersatz erbracht. Darüber hinaus genießen Vereine zahlreiche Begünstigungen. Zu den ständigen Änderungen bei der Umsatzsteuer gesellen sich höchstgerichtliche Entscheidungen, die immer wieder den Vereinsbereich beeinflussen.
Mag. Alexander Perl, NPO-Experte bei Hübner & Hübner, informiert Vereine im Rahmen seines Seminars am 10. März 2008 über die 10 größten Fallen bei der Umsatzsteuer und gibt Anhand von Praxisfällen und Neuerungen einen Überblick über die wichtigsten umsatzsteuerlichen Bestimmungen für Vereine.
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