
Werden Sie als Künstler oder Sportler im Ausland engagiert, wird von Ihren Einnahmen aus der Teilnahme an einer Sportveranstaltung, Ihrem Auftritt bei einem Festival, etc. im Ausland meist die Abzugsteuer abgezogen. Nach der Besteuerung in Ihrem Heimatland, wird diese Abzugsteuer in der Regel auf die inländische Steuer angerechnet.
Wie Sie der Abzugsteuer in Deutschland entkommen können …
Zwischen Österreich und Deutschland gibt es eine spezielle Regelung, von der Sie als österreichischer Sportler oder Künstler profitieren können. Werden Sie von einer sogenannten „gemeinnützigen Trägerorganisation“ unterstützt, fällt in Deutschland für Ihre erzielten Einnahmen keine Abzugsteuer an. Übernimmt etwa ein Sportverein Ihre Aufenthaltskosten (z.B. Unterkunft, Fahrtkosten, etc.), so sind Sie in Deutschland nicht abzugsteuerpflichtig und Ihr Entgelt wird in voller Höhe ausbezahlt.
Gleiches gilt im umgekehrten Fall: Tritt ein deutscher Künstler in Österreich auf und wird er von einem gemeinnützigen Kulturverein unterstützt, fällt in Österreich keine Abzugsteuer an.